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Wohnwagen und Camping Alles zum Austausch über Wohnwagen und Camping außerhalb der Marco Polo und Jules Verne. |
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#1
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Kenne nicht die EU-Haftung, ich weiß nur daß in D die Anhängerhaftpflicht nur für den alleine rangierenden Wohnwagen in Anspruch genommen werden kann.
Sobald der Wowa/Anhänger angekuppelt ist, wird die PKW-Haftpflicht herangezogen. D.h. du musst über den Wohnwagen den Halter rausbekommen, den dann anzeigen und ggfs. Recht bekommen. Ob das so klappt??? Wenn du Zeugen hast, die vielleicht auch das Auto gesehen haben, ist das gut. Ich hatte mal einen Unfall in F, durch das neue EU-Recht habe ich die gegn. Versicherung - die ich kannte - an meinem Heimatort verklagen können, da niemand von denen auftauchte und ich Zeugen hatte, wurden die verknackt. Die zahlten dann natürlich nicht, auch auf Zahlung wurde dann geklagt und dann fluppte es. Alles ohne Rechtsschutz, hab die Anwaltskosten vorgestreckt und nachher zurückbekommen. Wenn ich Wowa höre, ob das Zig.. waren?? Viel Glück Dietmar |
#2
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Hallo,
vielleicht hilft Dir diese Stelle weiter, ich habe mal einen Schaden verursacht durch einen Auflieger aus Spanien (Reifenplatzer) in Frankreich über diese Schiene abgewickelt bekommen. https://www.finanztip.de/kfz-versich...ll-im-ausland/ Viel Glück
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Grüße Volker Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung |
Folgender Benutzer sagt Danke zu Korsar für den nützlichen Beitrag: | ||
#3
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ist für Dich jetzt vermutlich zu spät aber ich kann aus eigener Erfahrung eine "Ausland Schadenschutz Versicherung" nur sehr empfehlen.
Meine, bei der HUK 24 kostet gerade mal 11 € mehr / Jahr und hat mir Kosten von 3.400 € erspart. Mein V war gerade mal 50 Tage alt, als ein Schweitzer, wohnhaft in Kanada, einen französischen Firmenwagen, den er nicht fahren durfte, in den vorderen Kotflügel rollen ließ. Er selbst hatte das Auto verlassen um einen Parkschein zu lösen, hatte aber weder Handbremse angezogen noch einen Gang eingelegt. Die HUK24 hat sich um Alles gekümmert, Reparatur, Sachverständigen und Leihwagen bezahlt. Ob sie Geld vom französischen Versicherer bekommen hat, weiß ich nicht.
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Gruß Charly ![]() |
Folgende 4 Benutzer sagen Danke zu K-1 für den nützlichen Beitrag: | ||
#4
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Interessant wäre so eine Versicherung ja ganz allgemein nicht nur im Ausland. Ein Kumpel von mir ist mal auf dem Rad jemanden der spontan zum Wenden in eine Einfahrt rein ist voll reingebrettert. Die kamen auch aus dem Nicht-EU-Ausland und es war schwierig insb. spätere das Schmerzensgeld durchzusetzen.
@Frank - Ne Rechtsschutz hast Du dann wohl vermutlich auch nicht, oder?
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Wahrlich, keiner ist Weise, der nicht das Dunkel kennt... |
#5
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Frank, bist du im ADAC? Falls ja, dann einfach mal dort nachfragen, ansonsten wirst du wohl um einen Anwalt/Rechtsbeistand für Verkehrsrecht nicht herum kommen.
Wenn du vor Ort eine Anzeige wegen Unfall-Fahrerflucht aufgegeben hast, dann sollte das Anhängerkennzeichen auch dort aktenkundig sein und die örtliche Polizei kann damit den Halter ermitteln. Im Rahmen seiner Vorladung wird er dann sicher Auskunft zum verwendeten Zugfahrzeug geben müssen. Damit hast du dann auch ein Aktenzeichen der örtlichen BE-Polizei, mit welchem du an deine deutsche Versicherung herantreten kannst. |
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