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#1
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Was war nochmal die Frage des Threaderstellers???
Bei dem ganzen "Gefasel" kommt man hier so fix durcheinander. Sorry! |
#2
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![]() Zum Glück kann man das ja immer nachlesen ![]() Für den OP bleibt als Konsequenz übrig, dass er bei Verwendung eines 750kg-Anhängers nichts ändern muss erst wenn er einen Anhänger größer 750kg hat oder verwenden will muss er über eine Änderung des Führerscheines oder eine Ablastung des Anhängers oder Fahrzeuges nachdenken. |
Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu Mad für den nützlichen Beitrag: | ||
#3
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Es steht überall das gleiche drin. B und 750kg Hänger ist ok, auch beim 3500kg zugfahrzeug.
Will er einen größeren Hänger, muss das Auto leichter sein, was aber überschneidend zum Zulässigen anhängegewicht ist. Funktioniert nicht wirklich. Wie schon mehrfach geschrieben, mach den Hängerschein falls dein Hänger über 750kg hat. |
#4
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Mit Bildern leicht erklärt:
Du darfst mit deiner B-Fahrerlaubnis Kraftwagen fahren, die maximal ein zulässiges Gesamtgewicht von 3500kg haben! Hinter diesen Zugfahrzeugen darfst du immer einen Anhänger ziehen, der ein zulässiges Gesamtgewicht von höchstens 750kg hat! Der schwerste Zug für Klasse B hat also ein Gesamtgewicht von 4250kg! ![]() Der Anhänger darf auch mehr als 750kg Gesamtgewicht haben.... Hat der Anhänger ein höheres Gesamtgewicht als 750kg, dürfen die Gesamtgewichte beider Fahrzeuge zusammen 3500kg nicht überschreiten! ![]() Wie kann ich die Anhängermöglichkeiten erweitern? Zusatzausbildung B96 Wenn du noch ein paar Zusatzstunden (mind. 2,5 Stunden Theorie und mind. 4,5 Stunden Praxis) mit Anhänger in der Fahrschule absolvierst, bekommst du eine B96-Bescheinigung von der Fahrschule ausgestellt. Damit bekommst du dann bei der Fahrerlaubnisbehörde die Erweiterung B96 in deinen Führerschein eingetragen! Eine praktische Prüfung ist nicht notwendig! Mit B96 wird das Gesamtgewicht für Zugkombinationen der Klasse-B generell auf 4250kg erhöht also auch wenn der Anhänger über 750kg Gesamtgewicht hat! Bei B96 entfällt die 750kg-Regelung der Klasse B! ![]() Fahrerlaubnis Klasse BE Willst du alle Anhänger ziehen die für einen PKW möglich sind, benötigst du eine BE-Fahrerlaubnis. Dafür brauchst du in der Fahrschule mindestens 5 Sonderfahrten mit dem Anhänger. Natürlich werden auch Übungsstunden dazu kommen, eine Mindestanzahl ist dabei aber nicht vorgeschrieben! Im Anschluss daran musst du auch noch eine praktische Prüfung absolvieren! Bestehst du diese, darfst du anschließend dann Anhänger mit einem Gesamtgewicht von 3500kg ziehen! Mit BE ist ein max. Gesamtgewicht des Zuges von 7000kg möglich! ![]() |
Folgende 9 Benutzer sagen Danke zu für den nützlichen Beitrag: | ||
#5
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Bei B96 und BE sollte man definitiv bei mehreren Fahrschulen anfragen.
Ich habe B96 gemacht und mit meinem Caddy einen 1,5t Anhänger ziehen zu dürfen. Dafür habe ich 260€ in Hamburg bezahlt. Bei mir in Elmshorn hätte ich dafür 500-600€ zahlen sollen. Eineinhalb Jahre später sind wir dann auf die V Klasse umgestiegen und B96 reichte nicht mehr für unseren Anhänger am neuen Auto. Also habe ich dann BE gemacht. Dafür habe ich inkl. 2 Übungsstunden, die 5 Pflichstunden und alle Gebühren 710€ bezahlt. So gesehen, hätte ich mir den B96 gut sparen können. Der macht nur Sinn, wenn man eine Kombination sehr lange fahren will. |
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