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#1
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Soviel ich weis dürfen ausgetragene Einträge nicht mehr vorgehalten werden. Aber Bayern kann da ja sein eigenes Süppchen kochen wobei das eigentlich Bundesrecht ist.
Weiterhin die geringeren Kosten eines staatlichen Gutachten werden sicher mit der geringeren Entlohnung im Staatsdienst als wie in der freien Wirtschaft zusammen hängen. |
#2
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In meinem Fall (der Dank eines aufmerksamen Mitbürgers zur Klärung kam) wurde die Unfallfahrerin zu einem Bussgeld und einer Strafe von 600,00 € verdonnert.
Also bei Unfallflucht gibts keine Bagatellschäden wurde mir von der Polizei gesagt. ![]() |
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Stichworte |
Parkschaden, Unfallflucht |
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