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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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Du bist nicht der Einzige der lesen kann!
Allerdings bin ich mir inzwischen nicht sicher ob Du verstanden hast worum es geht. Andiklos hat zu Recht auf eine Tatsache hingewiesen und dabei geht es bestimmt nicht darum wie Du darüber denkst und schon gar nicht darum ob und wen Du als "Fuchser" hältst .
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
#2
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#3
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![]() Zitat:
Die Sache die Andiklos angesprochen hat, ist hier am 26.02.2012 schon einmal Diskutiert worden. LINK mit allem Pipa Po mit EU Recht und allem drum und dran. Mir geht es aber darum ob andere , oder man selbst eine Öse anschweißen darf und kann, wenn man das ganze Fachgerecht ausführt !. Was Du ja damit verneint hast es würde die Betriebserlaunis erlöschen, dem aber nicht so ist siehe TÜV Text. Und darum geht es mir !!!! Es ist aber richtig von dir zu schreiben das nicht jeder daran rumbrutzeln sollte. Ich hoffe ich habe mich jetzt richtig ausgedrückt. Das mit dem EU Recht, Abrisseil hier oder dort lasse ich mal ganz außen vor. Dann noch ein Zitat aus dem Eintrag vom 26.02.2012 siehe LINK. Eine Anhängevorrichtung, die EG geprüft ist, unterliegt keiner Eintragungspflicht mehr (sofern die Betriebsanleitung/Montageanleitung nichts Gegenteiliges aussagt) Noch nicht einmal der TÜV prüft die Einhaltung der Bestimmung, da die AHK nicht Gegenstand einer TÜV Prüfung ist. Sie unterliegt lediglich einer optischen Sichtprüfung. Ob diese fachgerecht montiert wurde, ist egal!! Der Prüfer kann also lediglich bei einer Auffälligkeit einschreiten. |
#4
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
#5
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![]() Dann kläre einen Kleingeist doch bitte auf !!!! ![]() |
#6
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Das ist jetzt nicht Dein Ernst, oder?
Muss ich Dir wirklich erklären dass eine, von "Dir", nachträglich angebrachte Öse durch die EG-Typengenehmigung nicht abgedeckt ist? Und dass der Prüfer das nicht berücksichtigen muss befreit doch nur ihn von der Verantwortung und nicht Dich als Betreiber. Im Ernstfall bis Du mit einer nichtgenehmigten AHK unterwegs und die Versicherung freut es.
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
#7
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Diese Angeschweißten Ösen sind schon Jahre lang und zig Tüv Prüfungen an verschiedenen Fahrzeugen die mir bekannt sind. Ich glaube nicht das irgend jemand wegen zwei 5 mm großer Schweißpunkte die Betrieberlaubnis erlischen lässt. Wo man doch Schweller neu einschweißen kann ohne einen neuen Brief für das Fahrzeug zu beantragen (Bauliche Veränderungen usw.).
Ich selbst habe einen Halter an der AHK nachgeschweißt (sichtbarer Haarriss) und das bei der Tüv abnahme erwähnt. (Zitat Prüfer "das sieht aber besser aus, als das Original") Das war dann. Ich weiß natürlich auch das es Pfennigfuchser gibt, aber wenn man sie nicht darauf aufmerksam macht haben sie nichts zu nörgeln. Also, es ist egal wie viele TÜV Prüfer von Deiner Schweißnaht (mit und ohne Risse) begeistert sind, an einem Bauartgenehmigten Teil zB: AHK darf nicht geschweißt werden. Woher kommen denn die Risse an einer schönen Schweißnaht? Villeicht mal hinterfragen ob damit nicht die ganze AHK "kaput" ist. Ein Riß hat in einer Schweißnaht nichts zu suchen, ebenso wie eine Schweißnaht an einer AHK. Das hat nichts mit Pfennigfuchser zu tun, es ist eine Frage der Sicherheit. Oder willst du auf einen Anhänger drauffahren welcher mit abgebrochener AHK mit Öse auf der BAB rum steht? |
#8
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Ihr habt Gewonnen !
Ich weiß das ich es nicht darf und meine AGB ect. erlischt, das Infoblatt vom TÜV Nord ist absoluter Unsinn und die haben keine Ahnung. Sie schreiben das Infoblatt nur damit Leute, die etwas Schweißen ohne Versicherungsschutz fahren. Ich bin ein Kleingeist und verstehe rein garnichts. Also Leute bitte nicht an euren Anhängerkupplungen Schweißen !. Es gibt auch andere Lösungen LINK . Das könnt ihr auch mal Googln, dann unter Bilder: afneembare trekhaken, speciaal hulpstuk Geändert von knipping (11.10.2015 um 13:15 Uhr) |
#9
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![]() Zitat:
Beispiel: Du lässt dir deine Rückleuchten lasieren (das kann ich zB gar nicht leiden). Durch diesen Vorgang erlischt die Zulassung der Leuchten und dein Auto ist erstmal mit schwerem Mangel unterwegs. Nun Fährst DU morgens jemandem mit dem Auto hinten drauf. Der Undallgegner sieht beim fotografieren, dass du lasierte Rückleuchten hast und weist auf die erloschene BE hin. Nun hat das aber mit dem Unfall nix zu tun, ist also für die Versicherung egal. Der Polizei aber womöglich nicht und du bekommst eine Mängel Karte oÄ. PS Ich hab noch nie verstanden, warum man das Abreißseil über den Kugelkopf legt. Das ist völliger Nonsens. Leider ist auch bei meiner abnehmbaren Kupplung nichts vorgesehen dafür. Guckt mal bei den Amerikanern. Die haben ein Abreißseil UND zwei Ketten zum Sichern am Anhänger. Des weiteren darf man sehr wohl an die Kupplung etwas anschweißen. Wenn man es danach von einem Prüfer nachprüfen lässt und zur Not sogar die Änderung eintragen lässt. Das kostet 25€ in etwa und gut ist. Geändert von hudemcv (12.10.2015 um 04:25 Uhr) |
#10
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Zum Thema Abreißseil:
Wenn wir das so machen wie in den USA, dann braucht man auch keine Abreißsicherung. Die Ketten sollen dort verhindern, dass sich das Gespann trennt. Bei uns soll die Abreißsicherung dafür sorgen, dass der Anhänger abgebremst wird, sobald er sich vom Zug löst. Ist ein Thema, das eigentlich in einem eigenen Beitrag diskutiert werden sollte. Selbst bei Herstellern, Prüforganisationen und Fachfirmen ist das Thema nicht aus der Welt, also kann es hier durchaus auch zu hitzigen Diskussionen führen ![]() Das sieht man ja schon hier ![]() Wenn man alles hierzu schreibt, wird es ein Aufsatz und zu einem Endergebnis wird man nicht kommen! |
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Stichworte |
Abreißseil, Anhänger, Hollandöse, Nachrüstung, Niederlande, Schweiz |
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