Zitat:
Zitat von Brettermeier
Fakt ist, dass bei einem unmittelbaren Angriff auf Leib, Leben, Gesundheit und Eigentum jedes einem zur Verfügung stehende Mittel verwendet werden darf, um den Angriff abzuwehren.
Wenn einem das Recht auf eigene Verteidigung hier abgesprochen werden soll, ist das in meinen Augen Nonsens, denn eine gesunde Wehrhaftigkeit schützt am besten vor Verlust obig genannter Werte, nur ist das heute anscheinend nicht mehr opportun.
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Guckst Du hier:
http://www.augsburger-allgemeine.de/...d34279187.html
Der hatte die Einwilligung der beiden Helden defintiv auch nicht!
(und auch keinen gekröpften ...)
Grüße
Hans