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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#11
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#12
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Noch ein Gedanke:
Wenn Nico "auf ganzer Linie" freigesprochen wurde, trägt doch die Staatskasse (= Steuerzahler) die Verfahrenskosten, oder? Den anzeigenden Polizisten ("will meinen Ermessenspielraum nicht ausschöpfen....es trifft ja keinen Armen...") kostet das Ganze gar nichts, noch nicht einmal seine Anwesenheit im Gerichtssaal, weil bezahlte Arbeitszeit. Im Gegenteil: der kann sich heute Abend bei seiner Frau ausschimpfen, dass schon wieder mal so ein ***** Richter den Autofahrer hat laufen lassen!!! Der bekommt sogar noch Mitleid und Mitgefühl von seiner Frau dafür und wird sicherlich getröstet werden. Zeit, Geld , Nerven hat eigentlich nur der Nico blechen müssen für den ganzen Schmarren.
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Grüße Horst __________________________________________________ "Es ist nie zu spät für eine glückliche V6 verrücktheit !" ![]() |
#13
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![]() Das bedeutet in erster Linie, dass überschaubare vier Monate zuvor ein TÜV-Ingenieur klar festgestellt hat, dass die Bremse meines Anhängers ABSOLUT mängelfrei war!!! Und es wohl kaum möglich ist, dass in dieser kurzen Zeit mein selten genutzter Anhänger (nur zum Mopped-, oder SMART Transport) plötzlich über keine Bremswirkung mehr verfügen soll!!! Der übereifrige Behördenvertreter und Möchtegern-Spezialist für Auflaufbremsen ist ja nun eines Besseren belehrt worden! tschüss dann Nico |
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#14
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Es sollen schon mängelfrei geprüfte Pkw nicht mehr eigenständig vom Hof gekommen sein.
Mit frischen Winterreifen prüfen und Zuhause dann die abgefahrenen Sommerzeiten drauf,...
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#15
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Welchen Anlass hatte die Kontrolle? Was war seine Ermächtigungsgrundlage? Strafanzeige / Schlingerverhalten / Beschädigung / fehlende Prüfplakette?
Wenn davon nichts Objektives zutrifft, hatte er keine Ermessensspielraum! Wo war sein Kollege/in? War er alleine - dann kann er so wie so nichts machen, er braucht einen Amtszeugen. Er bewegt sich auf ganz dünnem Eis - der Richter hat nur bedingt Entscheidungfreiheit. Er ist an Fakten, Beweise und Gutachten (TÜV-Plakette/Teilegutachten/Betreibserlaubnis) gebunden - hier gibt es keine Indizien sondern Fakten. Er hätte nicht anders entscheiden können! Alles andere wäre Rechtsbeugung gewesen! ![]() |
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#16
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Fakten.....
![]() ich habe mal in Siegen vor ner Richterin gesessen. Wegen angeblich nicht angeschnallt. Mein Beifahrer war Zeuge das ich angeschnallt war. Aber das zählte nicht. Selbst eine Vorort Begutachtung wo die Richterin meinen damals Nissan 100NX begutachtete und meinte *nein so im Vorbeifahren könnte man das nicht richtig sehen* (die Beamten standen in einer Nebenstraße) wurde ich verurteilt... Seitdem habe ich den Glauben an den Rechtsstaat verloren... ![]() |
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#17
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![]() Der eigentliche Anlass der Kontrolle auf der Autobahn war eine Laserpistole-Geschwindigkeitsmessung! Ich wurde mit 102Km/h erfasst. Aber erst nachdem man mich "gestellt" hatte, wurde der ordnungsgemäße 100km/h Status meines Gespanns erkannt und bestätigt. Dann wurde weiter gesucht...! Und einer der beiden Beamten nahm dann meine Auflaufbremse auf's Korn...! - ![]() LG Nico |
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#18
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Mal ganz abgesehen davon wird der Prüfingenieur vom TÜV die Bremse auf einem Bremsenprüfstand getestet haben!
Ausserdem wird der nicht wie ein Streifenpolizist 1 mal im Monat eine Anhängerbremse anschauen! Die Grünen wissen immer alles besser meinen sie und wenn sie was finden wollen finden die irgendwas! ![]() |
#19
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Bei berechtigtem Verdacht kann und muss er einen Sachverständigen oder einen Bremsenprüfdienst mit der Prüfung beauftragen mehr aber auch nicht. Im Raum Bielefeld ist eine "SoKo Schrott" unterwegs und die Jungs kommen mehr oder weniger regelmässig zu uns auf den Prüfstand - TÜV und DEKRA haben nicht so lange auf.
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
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#20
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-dass man Prüfplaketten auch kaufen kann -dass es auch Prüfer gibt, die gegen ein kleines Handgeld nicht jeden Mangel erkennen -dass zwischen der Prüfung und der zu einem späteren Zeitpunkt stattfindenden Kontrolle doch tatsächlich ein Defekt eintreten kann -dass ein Gutachten, dass nicht unmittelbar nach der Kontrolle und ohne vorherige Einwirkunsmöglichkeit des Betroffenen erstellt worden ist, doch eigentlich nur den Zustand der begutachteten Sache zum Zeitpunkt der Begutachtung widerspiegeln kann -usw. möchte ich hier gar nicht weiter eingehen. Zudem liegt die Schilderung eines Sachverhaltes immer auch an der jeweiligen subjektiven Wahrnehmung des Betrachters. |
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