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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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![]() Zitat:
Wenn das eine gewohnte Masche ist, wird ma nsicherlich fündig werden. Findetst Du den Absender/Firma dort, dann kann man da nachfragen. Es kann immer mal auch zu verwechslungen von gleichen Namen und/oder Adressen kommen. Und wenn man Kinder hat.....mit Internetzugang... Aber auch ein Scherz von Freunden, wenn nicht sogar von seiner Frau, ist nicht auszuschliessen. |
Folgender Benutzer sagt Danke zu thw für den nützlichen Beitrag: | ||
#2
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Stimmte denn Deine Adresse?
- ![]() Gruss Nico |
#3
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Musst Du nicht aufheben ...
... aber insbesondere auch nicht zurücksenden. Und wenn Du es unfrei zurücksendest und der andere verweigert die Annahme entstehen Dir Kosten. ... unverlangt zugesandt ist persönliches Pech des Versenders. Im Zweifel müsste er nachweisen, dass Du es bestellt hast. Anspruch auch unversehrte Verwahrung hat er auch nicht. ... also Abwarten ... und im Zweifel als Geschenk genießen ;-)
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Beste Grüße, Jochen |
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#4
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zumal da ja eindeutig eine Anschrift drauf steht!!!
Wer will den jetzt beweisen, dass Du es bekommen hast.
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...:::...Ich würde so gern die Welt verändern, aber Gott gibt mir den Quellcode nicht...:::...
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#5
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![]() Zitat:
Wir hatten das auch mal versehendlich das wir einem Kunden was geschickt hatten was er nicht bestellt hatte. Es war eindeutig unser Fehler und wir hatten mit Ihm Telefniert und haben Ihm ein Label zugesandt das er den Artikel zurücksenden konnte. Es ging um einen Artikel im Wert von ca. 180 € Nachdem er den Artikel auch nach mehrmaligen Auffordern nicht zurückgesandt hatte haben wir Ihm eine Rechnung geschrieben + Mahnungen etc. Irgendwann Inkasso und dann ging es vor Gericht. Im Endefekkt hat Ihn der Spass so um die 1000 € (Gerichtskosten / Rechtsanwalt ect.) gekostet. Den Artikel hatte er mitlerweile verschenkt verkauft etc. Das war auch so ein Klug******er der meinte er wäre im Recht und wir sollten das halt als Fehler verbuchen. Das sind so Kunden die wünscht man seinem ärgsten Feind nicht. |
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#6
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Guten Abend Gordon, melde mich auch mal dazu. Im Grunde nach hast Du schon Recht. Ein Fehler des Versenders kann immer mal passieren. Ist uns auch schon passiert. Schlecht ist es für den Versender, wenn der Gesendetet die Ware nicht zurücksendet, oder sich auch nicht meldet. Kann ja auch sein das der Gesendetet nicht ermittlbar ist, im nachhinein. Also wollte mal sagen vom Anstand her würde ich mal anrufen, fragen wie, was, wo. Könnte sich ja wirklich um einen Irrtum handeln. So würde ich das machen. Sollte ich keine Antwort, oder Erfolg haben damit, bist Du nicht verpflichtet die Ware zurückzusenden. Du hast eine Aufbewahrungspflicht, ansonsten nichts. Die Ware ist von Dir nicht bestellt. Somit hat der Versender die Beweispflicht. Aber wehe es kommt raus, das irgendwelches Familienmitglied das bestellt hat. Das sollte man im Vorfeld schon abklären. Habe mal einen kleinen Artikel hier rausgezogen zu diesem Thema. Zitat: http://www.it-recht-kanzlei.de/unbes...-ware-uwg.html
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
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#7
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@ den Klug*******er:
sag mal wie bist Du denn drauf. Ist schon interessant, was in Deinem Kopf so vor sich geht. Wenn ich hier zu kriminellen Handlungen aufrufen wollte, dann mache ich das anders. Ich habe mich lediglich auf die Angst des Patienten bezogen, dass er plötzlich ein Rechnung bekommt und nix bestellt hat. Diese Kriminellen gibt es tatsächlich, die einfach Packete verschicken...usw.
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