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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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![]() Auf zu BAUHAUS...! Da gibt´s bei Einkäufen den Anhänger für lau...! Und mit einer kleinen Unachtsamkeit beim händischen Schiebevorgang kollidierte dieses Lasttragegerät mit meiner Mofette (die hatte eh ne Delle im Tank!) und die ist dann einfach umgekippt...! - ![]() Aber Spass bei Seite! Nach VITO-Powers Theorie dürfte es doch eigentlich keine verbeulten Heckdeckel mehr geben, die durch die AHK-Klaue beim lieblosen Andockvorgang verzogen wurde?!? Dann könnte man ja jede Woche seiner Versicherung mitteilen, dass man ja nun, die eh verrostete 638er/639er Heckklappe samt neuer Lakierung OHNE Höherstufung ersetzt haben möchte...!??! Hört sich irgendwie zu einfach an...! - ![]() Gruss Nico |
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#2
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Aloha...meld mich auch mal wieder zu Wort.
Auf dem Anhänger stand meine Arbeitsmaschine (Rasenmäher). So ein kleines Teil von gut 300kg. Der Golf steht seit heut in der Werkstatt und morgen gibts erstmal den KVA...leider sind meine beiden Versicherungsfuzzis gerade im Urlaub. Immer wenn mans braucht ![]() Werd den KVA dann mal einreichen, mal gucken was passiert. |
#3
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#4
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#5
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1. Ja, in der Tat ... wenn dir jemand den Bauhaushänger vors Mopped schiebt, zahlt die Hängerversicherung. Wenns planvoll nach Absprache stattfindet ist es Versicherungsbetrug ... 2. Wenn du beim Ankuppeln daneben triffst und die Heckklappe unschöne Muster bekommt, so zahlt niemand, da hier ein nicht gedeckter Eigenschaden einer verbundenen Sache vorliegt. An - und Abkuppeln zählt zum Zugbetrieb ... |
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#6
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Und es funktioniert natürlich nur bei fahrlässiger Beschädigung von FREMDEN Eigentum! Geändert von uechtel (06.06.2014 um 08:31 Uhr) |
#7
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Gruß Reinhard |
#8
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Weil die Kfz Haftpflicht zahlt, wenns beim Ladevorgang passiert. Und Ladevorgang ist sehr weit ausgelegt.
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#9
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Aus eigener Erfahrung kürzlich - anders gelaufen. War aber privat und das Auto in einer anderen Gasse geparkt.
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Gruß Reinhard |
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#10
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Wieso fragst Du nicht mal Deinen Versicherer ?
Der sollte es doch ganz genau beantworten können. Gruß Uli |
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