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  #1  
Alt 17.03.2014, 07:18
Mopeto
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BMW gibt auch "nur" Gewährleistung verzichten aber auf die Beweispflicht des Kunden nach 6 Mon. und bieten die Mobilitätsgarantie (zumindestens BMW Motorrad).
Eine Garantieleistung ist freiwillig vom Hersteller und ob sich das im einzelnen zur Gewährleistung unterscheidet steht immer im Kleingedruckten.

Wenn Dir das nicht schmeckt da gibts doch noch genügend andere Hersteller.
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  #2  
Alt 17.03.2014, 09:19
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demokrit demokrit ist offline
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Zitat:
Zitat von Mopeto Beitrag anzeigen
Wenn Dir das nicht schmeckt da gibts doch noch genügend andere Hersteller.
Die Frage ist wohl weniger, was es gibt, sondern eher wie die Kommunikation zum Kunden läuft. Wenn Hymer es nicht hinkriegt einem interessierten Kunden innerhalb von 10 Tage nicht mehr als eine 0815-Antwort zum Thema Garantiebedingungen zukommen zu lassen, ist das schon mehr als mäßig.

Genau dieses Verhalten Kunden gegenüber ist einer der Gründe warum ich keinen California fahre sondern beim VW wieder abgedampft bin um zu schauen, ob es da nicht irgendwelche Alternativen gibt...
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  #3  
Alt 17.03.2014, 09:44
Mopeto
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Die Antwort von Hymer war klipp und klar.
Gesetzliche Gewährleistung Ende.
Was gibts es da zu debatieren ?
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  #4  
Alt 17.03.2014, 10:34
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princeton1 princeton1 ist offline
Vauminator
 
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Zitat:
Zitat von Mopeto Beitrag anzeigen
Die Antwort von Hymer war klipp und klar.
Gesetzliche Gewährleistung Ende.
Was gibts es da zu debatieren ?
-

Von klipp + klar ganz weit entfernt...!
Die Tatsache, dass HYMER mir mitteilte, dass ich erst ab dem 25. Monat einen Kulanzantrag auf defekte Bauteile stellen müsste, lässt die Vermutung zu, dass man bewusst den Kunden in einer unverbindlichen Grauzone belassen möchte!
Denn wer den Untschied nicht kennt, könnte auf Basis der windigen Rückantwort davon ausgehen, dass man sich über den Zeitraum von zwei Jahren keine Gedanken über kostspielige Reparaturen machen muss...!

-

tschüss dann

Nico
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  #5  
Alt 17.03.2014, 10:43
VITO-Power
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So liest du das ...

Ich lese:

In den ersten 24 Monaten gibt es die Gewährleistung. Sollte etwas nicht über Gewährleistung abzuwickeln sein, so hat auch ein Kulanzantrag keine Chance.
Nach 24 Monaten kann man noch versuchen über Kulanz für solche Schäden eine Regulierung zu bekommen, welche innerhalb der 24 Monate als Gewährleistungschaden behandelt worden wäre.

Viel interessanter wäre für mich, inwieweit der Hersteller des Chassis Garantie für seine Lieferung übernimmt.
Es könnte da tatsächlich interessant werden, das Chassis z. B. bei MB zu kaufen und dann bei Hymer ausbauen zu lassen ...
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  #6  
Alt 17.03.2014, 12:48
Mopeto
Gast
 
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Zitat:
Zitat von princeton1 Beitrag anzeigen
-

Von klipp + klar ganz weit entfernt...!
Die Tatsache, dass HYMER mir mitteilte, dass ich erst ab dem 25. Monat einen Kulanzantrag auf defekte Bauteile stellen müsste, lässt die Vermutung zu, dass man bewusst den Kunden in einer unverbindlichen Grauzone belassen möchte!
Denn wer den Untschied nicht kennt, könnte auf Basis der windigen Rückantwort davon ausgehen, dass man sich über den Zeitraum von zwei Jahren keine Gedanken über kostspielige Reparaturen machen muss...!

-

tschüss dann

Nico
Is ja lustig wie Du dir das selber interpretierst :-)
Ich bin auch Händler und gebe auf meine Waren 2 Jahre Gewährleistung (bei gebrauchten Teilen 1 Jahr)
Kulanzanträge bei meinem Hersteller / Importeur kann ich auch erst stellen nach Ablauf der 2 Jährigen Gewährleistung für meine Kunden.
Kulanz ist "über" de Gewährlesitung hinaus und nichts anderes.
In den 2 Jahren ab Auslieferung greift die Gewährleistung.
Da gibt es keinerlei Grauzonen du machst Dich ja selber verrückt.
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  #7  
Alt 17.03.2014, 13:16
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princeton1 princeton1 ist offline
Vauminator
 
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Zitat:
Zitat von Mopeto Beitrag anzeigen
Is ja lustig wie Du dir das selber interpretierst :-)
Ich bin auch Händler und gebe auf meine Waren 2 Jahre Gewährleistung (bei gebrauchten Teilen 1 Jahr)
Kulanzanträge bei meinem Hersteller / Importeur kann ich auch erst stellen nach Ablauf der 2 Jährigen Gewährleistung für meine Kunden.
Kulanz ist "über" de Gewährlesitung hinaus und nichts anderes.
In den 2 Jahren ab Auslieferung greift die Gewährleistung.
Da gibt es keinerlei Grauzonen du machst Dich ja selber verrückt.
-

Ist wohl die gleiche lustige Interpretation, die ich vor einigen Tagen im Servicebereich eines MEDIA MARKTES erlebte!
Ein Kunde vor mir bemängelte an einem 7 Monate alten HEWLETT PACKER Drucker eine ausgeprägte Druckverweigerung!
Als der versierte Servicemitarbeiter den Kunden fragte, ob das beschriebene Problem bereits zum Zeitpunkt der Gefahrenübergabe (Kaufzeitpunkt) vorhanden war, erwiderte der Kunde: "Nein, erst seit ein paar Tagen!" Worauf man ihm dann mitteilte, dass nun der MEDIA MARKT keine Nachbesserung leisten müsste, da keine Herstellergarantie gibt!
Eine für mich wuchtige Grauzone...!
Und auf HYMER bezogen, habe ich auch erst für die ersten 6 Monate eine verbindliche kostenneutrale Reparaturleistung!
Hinzu kommt, dass ich auf Basis einer gesetzlichen Gewährleistung, die mir NUR der verantwortliche Kaufmann der Verkaufsniederlassung aussprechen muss, eigentlich im Schadensfall immer erst direkt zu ihm müsste!
Bei einem Reisemobil mit einem z.B defekten Kühlschrank irgendwo im europäischen Ausland nicht unbedingt hilfreich...!
Bei einer Herstellergarantie könnte ich mich direkt an jeden Vertragspartner wenden...!

tschüss dann

Nico
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  #8  
Alt 17.03.2014, 13:33
Mopeto
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Das ist quatsch.

Auch bei einer Gewährleistung die Dir Dein Händler gibt kannst Du wenn Du im Ausland bist und ein Hymervertretung anwesend ist Ansprüche stellen.
Ob Sie dann gerechtfertigt sind steht auf einem anderem Blatt.
Wir reden jetzt von einem neuem Fahrzeug.
Bei grebrauchten Sachen sieht das etwas anders aus.

Und zu dem Midiamarkt da war entweder der Käufer dämlich oder der Mediamarktmitarbeiter schlau (oder faul). :-)
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