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#1
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Zitat:
Das, was Du so vehement bejahst bzw. was Dich nicht stört, wird in der Türkei, in Griechenland, in Italien und etlichen anderen Ländern munter praktiziert (Bei uns leider auch, wenn auch nicht in solchem Ausmaß). Sämtliche Fachleute sind sich einig, dass das (man nennt es auch Korruption) der Volkswirtschaft schadet. Wenn man diese genannten Länder ansieht, sieht man auch, dass es stimmt. Für einzelne überwiegt der persönliche Vorteil, darum sind sie dafür. Deine Argumentation geht auch in diese Richtung. Für die Masse, bzw. für die gesamte Volkswirtschaft entsteht nur Schaden. Andersrum gesagt: für den Vorteil einiger weniger zahlen die anderen. Schönen Sonntag Hans |
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#2
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seit wann eigentlich ist in der ADAC Plus Mitgliedschaft der Partner NICHT automatisch mitversichert? War das schon immer so?
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#3
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Das war schon immer so aber gegen einen geringen Aufpreis kannst Du ne Partnermitgliedschaft haben.
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#4
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ne das ist neu. Meines Wissens war der Partner immer dabei. Hatte ja auch schon solche Fälle wo meine Ex sogar nach ner Panne nen Mietwagen hatte
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#5
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Nö isset nich. Hatte zufällig Deine Ex die ADAC Karte im Fahrzeug mit wo Dein Name drauf stand?? Wenn man nur ein Fahrzeug in der Familie hat ist das meistens so, dass Die ADAC Karte in der Sonnenblende lagert weil der Inhaber irrtümlicherweise denkt die Karte gehört zum Fahrzeug.
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#6
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nein Sie war mit Ihren eigenen Auto unterwegs. Der ADAC ist clever und hat die alten Bedingungen nicht auf seiner HP. Und wenn dann so versteckt das man sie nicht findet. Habe was aber ergoogelt:
Wenn Du die Plus Mitgliedschaft hast achte bitte auch auf Punkt 2: § 3 Welche Fahrzeuge sind geschützt? 1. Geschützt sind alle auf Sie, Ihren Ehegatten oder Ihre minderjährigen Kinder persönlich zugelassenen Kraftfahrzeuge, wie Personenkraftwagen und Motorräder, einschließlich des mitgeführten Anhängers. Der Schutz erstreckt sich auch auf nicht zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge, wenn Sie, Ihr Ehegatte oder Ihre minderjährigen Kinder Eigentümer dieser Kraftfahrzeuge sind. 2. Ein nicht auf Sie, Ihren Ehegatten oder Ihre minderjährigen Kinder persönlich zugelassenes Kraftfahrzeug ist geschützt, wenn Sie als ADAC-Mitglied, Ihr Ehegatte oder Ihre minderjährigen Kinder es zum Zeitpunkt des Schadens alleinverantwortlich geführt haben. Dies gilt auch für nicht zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge. |
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#7
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Warum fragt dann keiner nach dem Fahrzeug und warum sind die Karten Personengebunden ausgestellt??
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#8
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#9
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https://www.adac.de/_mmm/pdf/ADAC_Be...utz_196757.pdf
§3 ff... Wie gesagt gilt nur für die Plus Mitgliedschaft |
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#10
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Das wäre ja eigentlich die nächste Schlagzeile wert... *ADAC versucht Altmitglieder in neue teurere Verträge zu zwingen*
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