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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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Steht da nicht immer im Kleingedruckten "Irrtum vorbehalten" oder so ähnlich...?
- ![]() Wurde Dir denn auch im schriftlichen Kaufvertrag diese Ausstattung bestätigt? Ansonsten nachverhandeln! Fair würde sich ein Betrag von vielleicht 50% des Streitwertes anbieten! Und Dein Anwalt scheint eine Pfeife zu sein...! - ![]() Gruss Nico |
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#2
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Im Kaufvertrag steht die Ausstattung drin... Ich habe sogar noch ein Jahr Garantie; wenn mir jemand den defekten Zuheizer bestätigen würde
![]() ...bestärkt durch Eure Kommentare werde ich morgen mal den Anwalt 'resetten' ![]() Ich gebe Bescheid, wie die Sache ausgegangen ist. Drückt mir mal bitte die Daumen ![]() |
#3
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Ich würde das Geld zähneknirschend nehmen und nichts mehr tun.
Kenne von meinem Vetter ( der ist Anwalt ) Fälle, für den Verbraucher sonnenklar, die vom Richter gegen jede Vernunft entschieden wurden. Evt. wird deshalb für dich noch ein Draufleger draus. Aber die Entscheidung liegt bei Dir. Eins ist klar, und deswegen auch Vorsicht vor Gerichtsverfahren etc.: Die acht Monate, die bis zur Feststellung vergangen sind, sind viel zu lang. Das hättest Du meines Erachtens innerhalb der ersten Woche nach Kauf reklamieren und klären müssen. Gruß Uli |
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#4
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Ich habe binnen 48 Stunden reklamiert; die restliche Zeit ist von Anwälten, Gerichten und ewigen Fristsetzungen zu verantworten.
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#5
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Ich habe binnen 48 Stunden reklamiert; die restliche Zeit ist von Anwälten, Gerichten und ewigen Fristsetzungen zu verantworten.
Sorry - das habe ich so nicht verstanden. Dann würde ich allerdings weiter gehen. Ich denke, auch mit einiger Aussicht auf Erfolg. Vielleicht vorher noch fragen, wie man auf den relativ geringen Betrag gekommen ist. Gruß Uli |
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#6
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![]() Also, zum Daumendrücken sehe ich hier eigentlich keine Notwendigkeit! Man hat Dir in einem rechtsgültigen Kaufvertrag eine signifikante Ausstattungsposition zugesichert, die Du somit auch bezahlt hast! Mich wundert, dass es hier überhaupt die hohen Gerichte bemüht werden mussten?!? Ziemlich armseliges Verhalten von Deiner MB-Verkaufsniederlassung! Wie reagierten die denn damals auf Deine berechtigte Protestnote? "Lieber Kunde, da haben Sie jetzt aber Pech gehabt...!" ? Dem nächsten Kunden verkaufen die einen imaginären V6 mit vier Zylindern...! - ![]() Da hat mir der DAIMLER Konzern ja schon für meine düsteren Urlaubserlebnisse mehr bezahlt...- ![]() tschüss dann Nico Edit: Und sag denen, dass die Zuheizer-Fehler-Suche beim BOSCH-Dienst schon €300,00 gekostet hat...- ![]() Geändert von princeton1 (26.08.2013 um 19:32 Uhr) |
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#7
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Ist ja gut zu wissen, dass man nicht ganz auf dem Holzweg ist.
Also, mit dem Rechtsanwalt wurde ein möglicher Vergleich vorher nicht abgestimmt. Auf meinen Anruf hin (zwei Tage nach Kauf und Feststellung des Mangels) mit dem Vorschlag, man könne sich doch in der (finanziellen) Mitte treffen meinte die Verkäuferin des vermeintlich renommierten Autohauses in Vaihingen/Enz: wenn ich mir das Auto nicht leisten könne solle ich doch nicht auf so billigem Weg versuchen, nachher ans Geld zu kommen. Jau, und daraufhin bin ich dann zum Anwalt gegangen. |
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#8
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Handelt es sich denn um eine direkte Mercedes Benz Niederlassung (bzw. MB-Vertrags-Autohaus) ?
- ![]() Mit Annahme des Vorsatzes, wäre der Betrugsfall eingetreten! Ob die schneidige + rhetorisch suboptimal geschulte Verkäuferin dann immer so reagieren würde...! - ![]() Gruss Nico |
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#9
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Hört sich eher wie ein "böser" Gebrauchtwagenhändler um die Ecke an.
Sollte das wirklich ein MB-Händler sein, dann m.M.n. nach Stuttgart eskalieren (bzw. erstmal das ankündigen). Wenn Du die Ausstattung im Vertrag stehen hast ... ... verstehe ich aber auch wirklich nicht wie das zu einem Verfahren oder gar dem Benötigen eines Anwalts kommen kann. Und wenn der Anwalt da in 8 (!!!) Monaten nix bewegt ?! ... das sollte eigentlich ein Telefonat dauern.
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Beste Grüße, Jochen |
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#10
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Ich weiß nicht, warum hier über Geld und Forderung, etc... diskutiert wird.
Wenn etwas im Kaufvertrag steht, was nicht vorhanden ist, muss dies nachgebessert werden. D.h. der Händler hat dies nachzurüsten. Darauf kann man bestehen und sonst den Kauf wandeln. Problematisch vor Gericht wird allerdings auf jeden Fall, wenn das bereits acht Monate her ist. Direkt nach dem Bemerken des Mangels wird eine Frist zur Nachbesserung gesetzt. Auf einen preislichen Nachlass als Alternative kann man sich einlassen, muss man aber nicht. |
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