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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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Na, Innen- und Außenmaße in einen Topf zu werfen wird nicht klappen.
Ein kompakter Vito Kasten (d.h. ohne Sitze hinten) wäre dann schon kein Lkw mehr, wenn er eine Hängerkupplung hat. Bei Doppelkabinen klappt es in keinem Fall als Lkw mit Deiner Regel.
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Gruß Reinhard |
#2
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Bei meinem T4 war die Regel so. T4 LR = 639 Extralang!
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#3
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Also Grundlage der Bemessung ist laut FA die gesamte Nutzfläche des Fahrzeugs, also weder die Außenlänge noch die Ladefläche ist hier ausschlaggebend.
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#4
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Gibt es dafür schon aktuelle Urteile, Unterlagen oder Beispiele?
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#5
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Hab noch nix brauchbares gefunden, außer der Link hier im Forum zur Autobild.http://www.autobild.de/artikel/zulas...w-2791322.html
Der macht auch nicht grad Hoffnung. |
#6
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Folgender Benutzer sagt Danke zu für den nützlichen Beitrag: | ||
#7
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![]() Zitat:
- gilt auch für Zitat:
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Gruß Reinhard |
#8
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Hallo zusammen,
Wurde das nicht 2012 wieder geändert, so daß das Finanzamt die Einstufung übernehmen muß? Ich dachte ich hätte da was gelesen, finde es aber im Augenblick nicht. Gruß Horst
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Ich bin ein Rebell! Ich nehme morgens Elmex und abends Aronal! |
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KFZ Steuer | gassini | Alles andere | 4 | 10.01.2010 15:20 |