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  #1  
Alt 15.10.2012, 20:21
donmannix
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Hier gibts auch noch ein paar Hinweise zum Thema vordere Seitenscheiben...

Gruß
donmannix
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  #2  
Alt 15.10.2012, 21:17
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lexi`s V6 lexi`s V6 ist offline
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Spätestens die "Blau-Silberne Fraktion" erhebt Einwände, wenn Du in eine Verkehrskontrolle kommst. Entweder darfst Du die Folie auf der Stelle entfernen + eine nettes Ordnungsgeld oder die Jungs ziehen den Fahrzeugschein ein. Kein leeres Geschwafel, habe ich selbst miterlebt.
Auf jeden Fall erlischt die Betriebserlaubnis für deinen "V".
Im Schadensfall, d.h. Radfahrer, Fußgänger etc. beim Abbiegen übersehen, muss deine Autoversicherung nicht zahlen, das heißt selbst wenn Du eigentlich nicht schuld bist , in Fall der mit Folie getönten vorderen Seitenscheiben (auch wenn nur Teilweise !!! ) hast Du den Zonk

Von den Herren die alle 2 Jahre auf die Bühne bitten, will ich gar nicht reden
__________________

Grüße aus der BAUHAUSSTADT Dessau

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der Toralf


“Mit dem Wissen wächst der Zweifel”
(J.W.v.Goethe)
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  #3  
Alt 15.10.2012, 23:06
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drdisketti drdisketti ist offline
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Zitat:
Zitat von lexi`s V6 Beitrag anzeigen
...
Im Schadensfall, d.h. Radfahrer, Fußgänger etc. beim Abbiegen übersehen, muss deine Autoversicherung nicht zahlen, das heißt selbst wenn Du eigentlich nicht schuld bist , in Fall der mit Folie getönten vorderen Seitenscheiben (auch wenn nur Teilweise !!! ) hast Du den Zonk
...
Sooo garstig nun wieder auch nicht:

Die Haftpflicht-Versicherung zahlt immer, selbst bei Vorsatz - nur holt sie sich einen Regreß von max. 5000 EUR zurück beim Versicherungsnehmer.

Im Falle der Kasko reicht schon eine kaputte Scheinwerferbirne (zumindest bei einem sehr großen deutschen Versicherer) zur Leistungsverweigerung.
__________________
Gruß Reinhard
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  #4  
Alt 16.10.2012, 06:50
Delos
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Das wäre es mir nicht wert.

Dachte halt nur, ich könnte da etwas mehr meinen Bauch hinter verstecken.
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  #5  
Alt 16.10.2012, 11:37
volumaex volumaex ist offline
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Zitat:
Zitat von drdisketti Beitrag anzeigen
Sooo garstig nun wieder auch nicht:

Die Haftpflicht-Versicherung zahlt immer, selbst bei Vorsatz - nur holt sie sich einen Regreß von max. 5000 EUR zurück beim Versicherungsnehmer.

Im Falle der Kasko reicht schon eine kaputte Scheinwerferbirne (zumindest bei einem sehr großen deutschen Versicherer) zur Leistungsverweigerung.
sorry, das mit den versicherungen ist nun doch eher mein fach.
die kaputte scheinwerferbirne kann man fast schon in den bereich der legende verweisen.
ein regress kann nur bei vorsatz genommen werden, dazu zählt natürlich das unzulässige tönen der scheiben, wenn das dann aber auch im kausalen zusammenhang mit dem unfall steht. bei der scheibentönung kannste fast sicher sein, dass ein zusammenhang nachweisbar ist.

gruß volumaex
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  #6  
Alt 16.10.2012, 12:32
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Inzwischen ist das Prinzip der "digitalen Regulierung oder nicht" dem Ansatz der Verschuldenshöhe gewichen, ok.

Die kaputte Scheinwerferbirne bei der Zahlianz ist aus jüngerer Zeit, dank Anwalt blieb es beim Versuch der Zahlungsverweigerung. Die Gesellschaft ist in unserer Familie nun nicht mehr vertreten.

Der Regreß greift übrigens auch z.B. bei nicht gezahlter Prämie trotz Mahnung (!). Dann noch bei Alkohol, Drogen und letztlich auch bei Verstoß gegen die einschlägigen Klauseln Alleinfahrer, 25 Jahre Mindestalter etc. pp.
__________________
Gruß Reinhard
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  #7  
Alt 16.10.2012, 13:18
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immer wo vorsatz ins spiel kommt..............
die nummer mit der leuchte war lächerlich und kann kein ernsthafter versuch gewesen sein.

gruß volumaex
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  #8  
Alt 16.10.2012, 14:14
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Korsar Korsar ist offline
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Hallo,

aber selbst wenn der Versuch "untauglich" gewesen ist, sollte in so einem Fall geprüft werden, ob dies greift.

Obwohl keine objektive Gefährdung eintritt, ist nach dem Strafgesetzbuch neben dem tauglichen auch der untaugliche Versuch strafbar.

Denn ich meine es ist nicht zumutbar auch nur ansatzweise über solche Dinge mit einer Versicherung zu diskutieren.
__________________
Grüße

Volker






Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung
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  #9  
Alt 16.10.2012, 14:33
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Zitat:
Zitat von volumaex Beitrag anzeigen
immer wo vorsatz ins spiel kommt..............
die nummer mit der leuchte war lächerlich und kann kein ernsthafter versuch gewesen sein.

gruß volumaex
Die gleiche Gesellschaft hat den "lächerlichen" und nicht ernsthaften Versuch gemacht, die Kündigung und Nachversicherung meiner PKV zu bestreiten - Faxprotokoll wäre laut BGH kein Nachweis usw.

Nach Klageerwiederung vor dem Amts- und Sozialgericht (wg. Pflegeversicherung on Top) ist mir dann aufgefallen, dass sie auf ein weiteres Schriftstück aus der gleichen Sendung (KVA des Zahnarztes) geantwortet hatten und ich das Original besitze.

Bei der Klagerücknahme kam nicht einmal eine Entschuldigung aus den Treptowers - auf einmal "war das Dokument bei einem nicht zuständigen Empfänger verblieben". Streitwert 2 Jahresbeiträge > 12 T€, Anwalts- und Gerichtskosten in Summe > 5 T€. Der Nutzen für die Versicherten der Zahlianz - nicht bezahlbar. Ich bin froh, dort keine Policierungen einschl. Rente mehr zu haben, denn im Falle eines Falles wäre die Sturheit dieser beispielhaften Gesellschaft wohl nicht zu bezwingen gewesen.

Du magst Kenntnisse vom Versicherungsrecht haben (und das auch gern aktuell und umfassend), aber das Vorgehen und der Ergeiz der Geschäftstellen in all seinen Facetten kannst Du angesichts von knapp 400 Millionen Policen in Deutschland definitiv nicht überblicken ..
__________________
Gruß Reinhard
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