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#2
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Besser, Du lässt Dir Scheckheft, TÜV- und Werkstatt-Rechnungen vom Verkäufer zeigen.
Wenn die für ein junges Fahrzeug nicht verfügbar sind - Hände weg. In den Kaufvertrag gehört auf jeden Fall eine Klausel mit dem tatsächlichen km-Stand - und nicht "wie abgelesen" ! Nur dann greift die Haftung des Verkäufers, wenn der nicht stimmt.
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Gruß Reinhard |
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