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#2
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EIGENTLICH ist im Kaufvertrag die gewerbliche Nutzung angabepflichtig ?!
Ob nun Taxi, Fahrschule, Mietwagen, Leasing ist da nicht im Vordergrund. Vorteil - jeder gewerbliche Verkäufer MUSS Gewährleistung geben, der private Verkäufer kann es ausschliessen.
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Gruß Reinhard |
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