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#1
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[QUOTE=@venture;235682]Hallo Udo,
erstmal mein Mitgefühl für Deinen Schmerz. Mir ist aber grad nicht so ganz klar, warum Du so wild auf den möglichen Reparaturweg. Die gegnerische Versicherung muss doch zahlen. Oder befürchtest Du den wirtschaftlichen Totalschaden und dass Du für das Geld keinen gleichwertigen V bekommen würdest? Kopf hoch, wird schon werden. Das Gegenteil wird der Fall sein. Wenn er den Zeitwert bekommt kann er sich für die Hälfte einen gleichwertigen Vau kaufen. Wurde ja letztens hier diskutiert; mobile etc. verlangen z. B. 5000,- für einen Vau und der reelle Preis liegt dann schlußendlich bei 2.800. Auf der anderen Seite: wenn sein Vau noch gut ist ( Rost ) und alle typischen Macken gerade in Ordnung gebracht wurden, kann ich verstehen, daß er seinen noch weiterfahren will. Ich habe meinen auch völlig überteuert gekauft........oder andersrum gesagt muß und will ich ihn auch noch bis 2018 fahren, sorry: vahren. Uli |
#2
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Hallo,
vor 3 Jahren wurde mein 5er auch für Wirtschaftlich Total erklärt,habe dann 3800 € noch dafür bekommen, da Ich aber wusste das er in absoluten Topzustand war für sein alter, habe Ich mit der Versicherung gesprochen und konnte diesen behalten, und mit dem Geld aus dem Totalschaden wieder aufbereiten. Also wenn man seinen unbedingt behalten möchte, einfach mit der Versicherung sprechen.Vielleicht klappt es ja auch. MFG Harry525i |
#3
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Die Summe, die entschädigt wird, ist sowieso ohne Restwert - d.h. die Auszahlung plus Schrottwert entspricht dem Zeitwert vor dem Unfall (jedenfalls theoretisch und je nach "Freundlichkeit des Gutachters").
Man kann, muss also nicht verkaufen. Die Versicherung hat nur Anspruch auf das Fahrzeug, wenn für Diebstahl entschädigt wurde und das Auto wieder auftaucht.
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Gruß Reinhard |
#4
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Und die Reparaturkosten können bis ca. 30% über dem Marktwert liegen.
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
Folgender Benutzer sagt Danke zu v-dulli für den nützlichen Beitrag: | ||
#5
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Ja, das ist die sogenannte "Opfergrenze".
Aber Achtung! Hier lauern ein paar Fallstricke! Reparatur nur unter strickter Einhaltung des im Schadengutachten vorgegebenen Reparaturweges! Stellt sich im Rahmen der Reparatur heraus, dass noch etwas hinzu kommt und überschreiten dadurch die Reparaturlosten die 130 % Grenze, dann ist guter Rat teuer!
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Vreundlich grüßt der Silberelch |
Folgender Benutzer sagt Danke zu Silberelch für den nützlichen Beitrag: | ||
#6
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Hallo Vreunde
zuerst mal danke für euer Mitgefühl. ![]() Ja es stimmt es ist nur Blech,aber da ich im letzten halben Jahr ca 2000 euro an Reparaturen bzw auch Rostentfernung an bekannten Teilen reingesteckt habe, ärgert es mich nun um so mehr mit diesem unnötigen Unfall. Ich möchte mein V natürlich behalten, aber die Angst ist da das die Versicherung ( Allianz) das Auto als Wirtschaftlichen Totalschaden abstempelt. Ich würde ja gerne ein paar Bilder rein setzen aber ich bin wohl zu ![]() Morgen kommt der Gutachter und dann werden wir sehen was er sagt ,aber mein gefühl sagt nichts gutes. Gruß roadrunner |
Folgender Benutzer sagt Danke zu roadrunner für den nützlichen Beitrag: | ||
#7
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Hallo ich nochmal
Bilder vom Unfall sind jetzt in meinem Album Gruß Udo |
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