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Presseberichte über Vans und uns Alle Berichte, die die o.a. Fahrzeuge Betreffen. Ob Presse oder Privat, hier kann alles rein. |
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#1
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MobiloLife betrifft nur die Mobilitätsgarantie. Diese erhältst du nach jeder Inspektion durch Mercedes bis zur nächsten Inspektion. Mobilitätsgarantie bedeutet aber nur, dass du durch Mercedes mobil gehalten wirst (Leihwagen / Taxikosten / Zugfahrkarte etc.) und schließt nicht die erforderlichen Reparaturen ein.
Für die Rostgarantie kann Mercedes immer noch die Vorgabe machen, dass ein lückenloses Serviceheft (von Mercedes gestempelt) vorgelegt werden muss. (freiwillige Garantieleistungen). Lediglich der generelle Ausschluss von der Rostgarantie mit der Begründung das Fahrzeug wäre ein Nutzfahrzeug wurde in Frage gestellt und scheint so nicht zulässig. |
Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu für den nützlichen Beitrag: | ||
#2
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Hat dieses Urteil schon jemandem hier geholfen - ändert sich daraufhin nun die Behandlung/Bewertung der Rostschäden bei MB?
Ich hatte dieses Jahr einen Kulanzantrag gestellt, mit dem Ergebnis, dass MB 1/3 tragen wollte, das Autohaus ein weiteres 1/3 (Motiv mir unbekannt) und ich das letzte 1/3. Mag evtl. für den ein oder anderen schon ok klingen (im Vergleich zu anderen Fällen), ich habe es aber nicht gemacht, da ich keine 2.800 EUR in mein 8 Jahre altes Auto stecken wollte für Rostbeseitigung. http://www.vclub-forum.de/Forum/showthread.php?t=43395 Da ich meinen V dennoch gern fahre und auch weiterfahren möchte, frage ich mich, ob sich lohnt noch einmal an MB heranzutreten mit Verweis auf das Urteil (mein V ist Scheckheftgepflegt). Oder verstehe ich das Urteil falsch und es ändert sich eigentlich gar nichts für uns Rostgeplagte? |
#3
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Hallo,
also Ich glaube das sich in Sachen Rost da nix ändern wird bei MB, und wenn man für 1/3 da selber fast 3TD € hinlegen soll,kannste den Wagen für das Geld komplett Lackieren lassen, frage mich was da dann die 1/3 von MB und dem Freundliche Autohaus beinhalten,wenn dies dann auch die 2800€ sein sollen,frage Ich mich was die da dann noch an Rostbeseitigung machen für 5600€uro ????? |
#4
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Was gilt in dem Fall,dass die Wartungen in einer freien Werkstatt mit Einträgen in das Serviceheft gemacht wurden?
Gilt dann nicht die Gruppenfreistellungsverordnung?
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Vreundlich grüßt der Silberelch |
#5
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![]() Zitat:
So jetzt geht es mir wieder besser. Mein Rost ist auf Grund des nicht lückenlosem Wartungsheft auch abgeleht worden. Lg Silvio B
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Alles wird Gut manches sogar besser. |
#6
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also wie soll ich das verstehen habe ich doch 30 Jahre garantie auf durchrostung mein vito Baujahr 1999.
Entscheidung liegt beim Fahrzeughalter Das Landgericht Braunschweig hatte die Bestimmung als unwirksam angesehen, weil der Käufer dadurch unangemessen benachteiligt werde. Dagegen entschied nun der BGH, dass die Garantie ein zulässiges Instrument der Kundenbindung sei. Die langfristige Zusage von Ansprüchen werde den Kunden nur um den Preis der regelmäßigen Wartung in Mercedes-Werkstätten gegeben. "Ihm selbst ist die Entscheidung überlassen, ob und ab wann er – etwa im Hinblick auf das Alter des Fahrzeugs – von regelmäßigen Wartungen Abstand nimmt oder diese bei anderen Werkstätten durchführen lässt", heißt es in dem Urteil. Halte er sich an die Vorgaben, könne er sich die Ansprüche immerhin 30 Jahre lang erhalten. In einem etwas anders gelagerten Fall hatte der BGH vor kurzem den Schutz von Gebrauchtwagenkäufern vor einem Verlust von Garantieansprüchen gestärkt. Dabei ging es um eine Vertragsklausel, die den Garantieanspruch von der Einhaltung bestimmter Inspektionsintervalle abhängig machte. Der BGH erklärte die Vertragsbestimmung für unwirksam, weil nach ihrem Wortlaut der Kunde auch dann leer ausgehen sollte, wenn der Mangel nichts mit der versäumten Wartung zu tun hat. Im nun entschiedenen Fall dagegen bejahten die Richter ein "legitimes Interesse" der Autofirma, eine Kundenbindung an ihr Vertragswerkstättennetz zu erreichen. |
Folgender Benutzer sagt Danke zu potti für den nützlichen Beitrag: | ||
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