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#22
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Dann war er unzureichend geschult.
Die Vorderseite der Zulassungsbescheinigung enthält keine Landessprache, die Kennziffern sind auf der Rückseite erläutert. Wenn er mit der unter "J" - Fahrzeugklasse - nichts anzufangen weiss, sollte er sich mit Verkehrskontrollen diesbezüglich zurückhalten.
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Gruß Reinhard |
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