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#1
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![]() Zitat:
In meinem KFZ- Schein steht Wohnmobil und das kann sogar der Spanier lesen. Bei einer normalen Fahrzeugkontrolle musste ich meinen Kfz- Schein vorzeigen und nach ausgiebigen studieren des Scheines erklärte der Polizist mir stolz: Ah, una Coche Caravana.
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#2
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Dann war er unzureichend geschult.
Die Vorderseite der Zulassungsbescheinigung enthält keine Landessprache, die Kennziffern sind auf der Rückseite erläutert. Wenn er mit der unter "J" - Fahrzeugklasse - nichts anzufangen weiss, sollte er sich mit Verkehrskontrollen diesbezüglich zurückhalten.
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Gruß Reinhard |
#3
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versuch das mal dem spanier dann klar zu machen
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#4
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Danke für den Einwand. Ich werde mir vorsorglich die Landessprachen der Zulassungsbescheinigung beschaffen vor meinem Trip in den Süden ..
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Gruß Reinhard |
#5
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Und wie sieht das dann mit größeren Alufelgen und breiteren Reifen aus ?
Die sind doch im Teil I nicht mehr eingetragen. Hab mal hier irgendwo in einem Beitrag gelesen, daß dafür das COC auch zu gebrauchen ist. Ich habe leider keine Ahnung, da ich dieses Teil noch nie gesehen habe. Gruß, Dirk |
#6
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im CoC stehen auch nicht immer alle freigegebenen größen, sondern nur dir, mit denen der wagen auch vom band rollen "kann".
wichtig ist, dass deine felgen ne ABE haben und die größe vom hersteller frei gegeben ist und deine reifen ne e-nummer haben warum sollte es in spanien einen polizisten interessieren, ob deine felgen nich richtig sind?!?! die in deutschland stationierten britischen soldaten fahren auch nach EU recht in DEU haben aber sachen am auto, bei denen hier jeder TÜV angst bekäme. deshalb ist der wagen trotzdem nach britischem recht zulassungsfähig und EU-weit zugelassen! |
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#7
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Am besten ist eh' bei Sonderrädern die ABE des Felgenherstellers und die Unbedenklichkeit des Reifenherstellers für das konkrete Fzg. mitzuführen.
Sozusagen das, was auch bei der HU notwendig ist. Kostet nichts und spart im Fall der Fälle Zeit und Ärger.
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Gruß Reinhard |
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