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#1
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Seitdem wir nicht mehr mit Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein hantieren sondern mit einer Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, ist das vergleichbar dem Führerschein Europa- (genauer: EU) weit genormt.
Weiteres Merkmal dafür ist das sog. COC-Papier (oder auch Übereinstimmungserklärung genannt). Insofern - schlechte Ausfluchtmöglichkeit in Espania.
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Gruß Reinhard |
#2
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muß man dieses COC-Papier im Ausland mit sich führen oder reicht die Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II ? Sorry, weiß jetzt nicht genau, welches der eigentliche Fahrzeugschein ist. Gruß, Dirk |
#3
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ohne CoC wäre dein auto garnicht zugelassen worden, bzw., wenn es nich dem CoC entsprechen würde.
hab ich noch nie gehört, dass man das CoC eines fahrzeugs mithaben muss. müsste man sich ja auch ersteinmal beim händler ausdrucken lassen!. teil I (Fahrzeugschein)müsste normalerweise reichen. |
Folgender Benutzer sagt Danke zu für den nützlichen Beitrag: | ||
#4
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Das "Certificate of Conformity" ist eher ein Dokument für die Zulassung innerhalb (anderer) EU-Länder. Etwa vergleichbar mit dem, was früher "Grauimport" hieß.
Im Straßenverkehr benötigst Du es nicht. Nach meiner Erfahrung übrigens nur für Pkw-getypte Fahrzeuge, Lkw haben das lt. meiner Auskunft von Daimler nicht.
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Gruß Reinhard |
Folgender Benutzer sagt Danke zu drdisketti für den nützlichen Beitrag: | ||
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