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Alt 10.02.2016, 20:27
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Frage

Zitat:
Zitat von princeton1 Beitrag anzeigen
Er vertrat die feste Meinung, dass ich nur im Pannenfall auf Basis der Mobilitätsgarantie ein Fahrzeug bekommen würde. Und ein defektes COMAND wäre keine richtige Panne, da ich ja noch fahren könnte...! Eine defekte Sitzheizung im Sommer würde nach seiner Meinung auch kein reguläres Ersatzfahrzeug begründen...!
Ich sage Danke für dieses interessante Thema und möchte das eigentliche Anliegen aus dem Eröffnungsbeitrag nochmal aufgreifen, da ich heute exakt die gleiche Beobachtung machen durfte: Werkstatttermin für kommenden Montag vereinbart (Tempomat-Störung, Auflösung hoffentlich hier an anderer Stelle), Frage nach Ersatzmobilität.

Die nette Dame am Schalter äugt auf das Zulassungsdatum...
"Ja, also ... die zwei Jahre Werksgarantie sind nun rum.
Oh, Sie haben eine Garantieverlängerung?
Ja, also die Junge Sterne beinhaltet aber keinen Ersatzwagen"

... kurzes betretenes Schweigen ihrer- und meinerseits ...

"Aber wir haben für unsere Werkstattkunden ein paar Smart und Citan verfügbar,
die wir kostenlos zur Verfügung stellen. Auch einen Viano, aber der ist bis nächste
Woche schon weg. Der Citan hat immerhin auch 5 Sitzplätze..."


Jetzt wollte ich da zunächst nicht tiefer einsteigen, da mir ja geholfen wird. Aber mit dem Versprechen der Mobilo-Garantiebedingungen deckt sich die Behauptung, dass ein Leihwagen prinzipiell nur bei Pannen unterwegs gestellt wird, nicht. Zitat aus dem Mobilo-Bedingungen Stand 2013:

***
Leistungen beim Werkstattbesuch im Garantie- und Kulanzfall
Sollten an Ihrem Fahrzeug Reparaturen im Zusammenhang mit Neufahrzeuggarantie,
Sachmängelhaftung oder Kulanz durchgeführt werden, die länger als zwei Stunden dauern,
wird Ihre Mobilität aufrechterhalten. Dieses Versprechen gilt für das Neufahrzeug
zunächst für zwei Jahre. Danach erneuert sich dieses Mobilitätsversprechen
mit jedem bei einem Mercedes-Benz Servicepartner durchgeführten Service und gilt
bis zum nächsten fälligen Service (max. ein Jahr).
Die Maximallaufzeit beträgt vier Jahre ab Erstzulassung. [...]
***

Das wäre an sich ja schon toll - nun ist in den Mobilo-Bedingungen aber auch der folgende Absatz zu lesen - und damit bin ich völlig verwirrt

***
Mercedes-Benz Mobilo gilt für das Neufahrzeug zunächst für vier Jahre. In den ersten
vier Jahren nach der Erstzulassung erhalten Sie grundsätzlich jede der im Abschnitt
„Leistungen“ aufgeführten Leistungen. Die Voraussetzung zur Erneuerung der Mobilität
ist der nach den Vorgaben der Daimler AG durchgeführte Service bei Ihrem
autorisierten Mercedes-Benz Servicepartner im Geltungsbereich. Der Service
muss termingerecht und vollumfänglich inkl. Zusatzarbeiten (siehe Serviceheft) erfolgen.
Dies muss zusammen mit dem Nachweis für Mercedes-Benz Mobilo im Digital Service
Booklet (DSB) oder im Serviceheft vermerkt sein. Sie können die Gültigkeitsdauer
von Mercedes-Benz Mobilo somit vom Service bis zum nächsten fälligen
Service unter den oben genannten Bedingungen erneuern, bis zu 30 Jahre lang.
Auch wenn Sie Ihren Mercedes-Benz als Gebrauchtfahrzeug erworben haben, können
Sie die Leistungen von Mercedes-Benz Mobilo in Anspruch nehmen. Mit einem
Service bei Ihrem autorisierten Mercedes-Benz Servicepartner können Sie Mercedes-Benz
Mobilo unter den oben genannten Bedingungen erneuern bzw. wieder einsteigen.

***

Was denn nun? Steh ich auf dem Schlauch...? Gilt das Mobilitätsversprechen 4 Jahre, oder bis zu 30 Jahre? Oder gilt das überhaupt nur, wenn ich (beim Turbolader-Schaden oder defekten Schminkspiegel) den MB-24h-Notruf alarmiere; aber wenn ich es selbst bis zur Werkstatt schaffe, hab ich Pech gehabt? Wieso bekommt der Kunde diese hochglanzgedruckte Mobilo-Garantieheftchen, aber die Werkstätten wissen mit dem Inhalt irgendwie nix anzufangen?
__________________
Viele Grüße
Henrik

Achtung: der oben sichtbare Text ist in der Zeit entstanden, in der er geschrieben wurde. Er könnte in Zukunft als anstößig empfunden werden. Der Autor wurde sozialisiert durch Das A-Team, Pittiplatsch & Schnatterinchen, Otto und Harald Schmidt.

Geändert von murphy (10.02.2016 um 20:30 Uhr)
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