Welchen Anlass hatte die Kontrolle? Was war seine Ermächtigungsgrundlage? Strafanzeige / Schlingerverhalten / Beschädigung / fehlende Prüfplakette?
Wenn davon nichts Objektives zutrifft, hatte er keine Ermessensspielraum!
Wo war sein Kollege/in? War er alleine - dann kann er so wie so nichts machen, er braucht einen Amtszeugen.
Er bewegt sich auf ganz dünnem Eis - der Richter hat nur bedingt Entscheidungfreiheit. Er ist an Fakten, Beweise und Gutachten (TÜV-Plakette/Teilegutachten/Betreibserlaubnis) gebunden - hier gibt es keine Indizien sondern Fakten. Er hätte nicht anders entscheiden können!
Alles andere wäre Rechtsbeugung gewesen!