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#12
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Guten Abend Gordon, melde mich auch mal dazu. Im Grunde nach hast Du schon Recht. Ein Fehler des Versenders kann immer mal passieren. Ist uns auch schon passiert. Schlecht ist es für den Versender, wenn der Gesendetet die Ware nicht zurücksendet, oder sich auch nicht meldet. Kann ja auch sein das der Gesendetet nicht ermittlbar ist, im nachhinein. Also wollte mal sagen vom Anstand her würde ich mal anrufen, fragen wie, was, wo. Könnte sich ja wirklich um einen Irrtum handeln. So würde ich das machen. Sollte ich keine Antwort, oder Erfolg haben damit, bist Du nicht verpflichtet die Ware zurückzusenden. Du hast eine Aufbewahrungspflicht, ansonsten nichts. Die Ware ist von Dir nicht bestellt. Somit hat der Versender die Beweispflicht. Aber wehe es kommt raus, das irgendwelches Familienmitglied das bestellt hat. Das sollte man im Vorfeld schon abklären. Habe mal einen kleinen Artikel hier rausgezogen zu diesem Thema. Zitat: http://www.it-recht-kanzlei.de/unbes...-ware-uwg.html
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
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