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#9
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Musst Du nicht aufheben ...
... aber insbesondere auch nicht zurücksenden. Und wenn Du es unfrei zurücksendest und der andere verweigert die Annahme entstehen Dir Kosten. ... unverlangt zugesandt ist persönliches Pech des Versenders. Im Zweifel müsste er nachweisen, dass Du es bestellt hast. Anspruch auch unversehrte Verwahrung hat er auch nicht. ... also Abwarten ... und im Zweifel als Geschenk genießen ;-)
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Beste Grüße, Jochen |
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