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#3
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Hallo
Grundsätzlich haftet der Anlagenbetreiber dafür ... außer er kann Dir beweisen das ein Vorschaden da war oder Du einen Fehler gemacht hast ....Beweisen!!! Er hat ja dafür eine Haftpflicht - einfach da mal sagen das Du einen anwalt einschalten willst und da wirst Du sehen was geht Ansonsten hilt es wenn man Fotos oder Zeugen hat .... die Vorgangs-Nr. von der Polizei hast Du ja - ODER ? Gruß Uwe |
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Problem: Außenmarkise und Waschstrasse | antinanco | Waschstraßen | 9 | 30.10.2013 13:03 |