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#9
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Die Anzeige wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort bedingt jedoch immer, dass der Verursacher bennannt werden kann (Kfz-Kennzeichen). Eine Anzeige gegen Unbekannt läuft dagegen ohne Hinweise von Zeugen ins Leere...
Wenn der Verursacher identifiziert werden kann, warum sollte man dann nicht anzeigen? Wer hat sich denn falsch verhalten und aus dem Staub gemacht?
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Vreundlich grüßt der Silberelch |
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