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#9
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hallo,
es gilt die Erstzulassung, nicht das Herstellungsdatum!! ![]() Es gab wohl Fälle, wo jemand ein Fahrzeug kaufte und dieses nach 30 Jahren zulassen wollte - er hatte dann das Problem, das es ein "Neufahrzeug" war und mit den Abgasvorschriften Probleme hatte...
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Viele Grüße Matthias duc900 Sommer und Winter - 2 Zylinder ![]() |
Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu duc900 für den nützlichen Beitrag: | ||
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