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#14
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Bei bekanntem Kennzeichen erscheint "unbekannt" zwar merkwürdig, aber:
Nur die Haftung für den Schaden bezieht sich auf das verursachende Fahrzeug resp. den Halter, nicht den Fahrer. Polizeilich / verkehrsrechtlich gesehen allerdings ist die Ermittlung des Fahrers im Mittelpunkt (der kriegt ja das Bussgeld auf die ![]()
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Gruß Reinhard |
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