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#29
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HiHo
Grillen mit Flamme, Kohle oder Gas ist seitens des Platzverwalters der den Besitzer ( BRD ) vertritt nach einer extra für dieses Gelände erlassenen polizeilichen Verordnung nicht zu gelassen. Auf deutsch: Verboten Ob dies sinnvoll, gerechtfertigt oder praxisfremd ist mag ich nicht zu beurteilen. Aber diese Position ist nicht verhandelbar. Der Veranstalter ( Mercedes V Club ) musste verschiedene Vertragswerke rechtsverbindlich unterzeichnen und ist für die Einhaltung der Regeln verantwortlich. Am Rande sei bemerkt das dieses Gelände von sonst Niemanden für Club- oder Veinsveranstaltungen genutzt werden durfte und darf. Hunderte Anfragen wurden abgelehnt. Nur Hersteller, Konzerne, Industrie, Zulieferer und/ oder Presse dürfen dieses Gelände buchen. Private ( wie Clubs) schauen in die Röhre. Somit haben wir eine absolute Einzelstellung und ein einmaliges Gelände mit einmaligen Möglichkeiten. Hat Irgendjemand ne Ahnung wie man an sowas ran kommt ? |
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