Zitat:
Zitat von VITO-Power
Hat einer der Selbständigen hier im Forum schon mal mit einer grösseren Forderung ein Insolvenzverfahren als Gläubiger mitgemacht? Evtl. mit verlängertem Eigentumsvorbehalt?
Könnte da ein wenig Erfahrungsaustausch gebrauchen ...
Neues Jahr ... neuer Fehlstart ... 
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Wenn ich das richtig sehe bist du "einer" der Gläubiger in dieser Insolvenz?
Ich sag mal so, sehr schlechte Karten. Erst kommen Gehälter, dann Sozial- und andere Steuer sowie Versicherung, dann die Banken, falls es da ein Kredit gab, dann der Isolvenzverwalter, und dann zum Schluss kommen die Gläubiger, darunter auch meist der Vermieter.
Wenn das insolvente Unternehmen keine Vermögenswerte hat, Grndstück/Haus, Fuhrpark, Rücklagen, Inventar, gilt bei einer GmbH der minimale Einlage, 25.000€, wenn sie denn mal da sind.
Du kannst mit dem Insolventverwalter gerne reden, das werden viele Gläubiger, aber wenn keine Masse da ist, wirst Du die gleiche Antwort erhalten wie jeder andere: Geduld, oder aber, da ist nichts mehr zum den einen oder anderen Auszuzahlen. Wenn man Glück hat, klein bischen.
Was DU machen kannst ist, wenn Beweisbar wäre das der Gf. oder Inhaber schuldhaft gehandelt hat, die Inv. verschleppt hat, sich bereichert hat und das Unternehmen dadurch in die Inv. gegangn ist, kann er persönlich Haftbar gemacht werden, möglicherweise durch Rückzahlung oder Rückgaben (Auto und so). Aber da muß man sich sehr sicher sein das dies zutrifft, sonst kommt der Bumerang zurück-
Wir haben bei uns einige Insolvenzen in den 25 Jahren erlebt, und nur wenige wurden sauber abgewickelt, eine sogar mit vollen Ausgleich aller Forderungen, eine andere mit 0€, das tut dann schon weh.
Ehrlichweise hab ich die besten Geschäfte als KG gemacht...
Aber rede mit dem Verwalter auf alle Fälle um zu lären, wie hoch die Wahrscheinlichkeit da ist, noch was zu bekommen, wieviel und wann.
Dann rechne diese "Einnahme" mit den Steuern die Du dafür zahlen must bzw. die DU als Vorsteuer woanders gegenrechnen kannst.
Ist das Negativ, solltest Du die Forderung ausbuchen und die die Steuer vom Finanzamt zurückholen, hast wenigstens 19% weniger verlusst...
Solltest Du mit einem Steuerberater deines Vertrauen klären, wiewohl auch mit einen Anwalt.