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#1
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Hallo Leute,
was meint Ihr ? Ist eine Teiltönung der vorderen Seitenscheiben erlaubt ? Wenn es vernünftig durch einen Profi gemacht wurde, fällt das dann überhaupt auf ? Es sollte natürlich schon wie das Original Privacy-Glas aussehen. Gibt es eventuell irgendwo Angaben zu Prozentzahlen der erlaubten Fläche ? Und hält das überhaupt, wenn man oft die Scheiben rauf und runter fährt ? So in etwa: |
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