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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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Hat einer der Selbständigen hier im Forum schon mal mit einer grösseren Forderung ein Insolvenzverfahren als Gläubiger mitgemacht? Evtl. mit verlängertem Eigentumsvorbehalt?
Könnte da ein wenig Erfahrungsaustausch gebrauchen ... Neues Jahr ... neuer Fehlstart ... ![]() |
#2
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Aktuell kann ich nichts dazu beitragen.
Ich weiß nur aus der Vergangenheit, dass ich eine "uneinbringliche Forderung" steuerlich voll abschreiben konnte.
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Grüße Horst __________________________________________________ "Es ist nie zu spät für eine glückliche V6 verrücktheit !" ![]() Geändert von V6 Mixto Lang (07.01.2015 um 21:00 Uhr) Grund: Scheriebfehler...... |
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#3
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Ich versteuer aber lieber einbringliche Forderungen ...
Die Forderung ist einerseit deutlich zu hoch, um es einfach laufen zu lassen, andererseits wird dadurch natürlich ein Anwalt nicht günstiger und man muss aufpassen, dass man nicht noch gutes Geld hinterher wirft ... Witzigerweise ist das mein erster ernster Ausfall seit 12 Jahren ... gerade in dem Jahr, in dem ich Mitglied bei Creditreform geworden bin ... wegen dem Schutz vor Forderungsausfällen ... |
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#4
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ich hatte letztes Jahr ne Forderung die ich schon fast abgeschrieben hatte. Es war eine Firma. Hatte mich mit einen Kunden (Anwalt) unterhalten wegen Anzeige Insolvenzverschleppung... Der meinte es wäre nicht so einfach. weil da viele Faktoren reinspielen. Und am Ende außer Spesen nichts gewesen. Ich habe auch einen Geschäftspartner der 180.000 DM eingebüßt hat. Die Verfahren gingen Jahre... Er hat seitdem auch nur noch kleine Brötchen gebacken. Kleine Privatkunden. Ich habe manchmal ältere Kunden die wollen gleich bezahlen. Die wollen keine Schulden.
Ich denke such dir Rat bei nen Anwalt und lass dich beraten. Leider isses so schlimm in D... |
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#5
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Gruß Reinhard |
#6
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Hallo.
Du hast ne PN
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Grüße Volker Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung |
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#7
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Ja nun ... ich überlege ja schon wegen dem Anwalt ...
Da kostet die einfache Verfahrensgebühr bei diesem Streitwert mal locker 1.000 Euro ... Zum Glück hatte ich vor Weihnachten nur das Mahnverfahren eingeleitet und nicht gleich geklagt ... da habe ich jetzt nur 146 Euro hinterhergeworfen ... 3 Prozent beträgt die durchschnittliche Verteilungsquote, wenn man Regelgläubiger ist bei einer GmbH. Sind bei 16.500 Euro grosszügige 495 Euro ... Zum Glück ist "nur" noch die Schlussrechnung offen ... Ich hätte nur eine Chance, wenn mein verlängerter Eigentumsvorbehalt greift ... Mein Schuldner also noch Forderung gegen seinen Kunden hat ... dann könnte ich separat Geld erhalten ... Ich denke ich werde mal beim Insolvenzverwalter anklopfen und auf den Zahn fühlen ... Wäre halt interessant, wenn da jemand schon mal so etwas mitgemacht hätte ... Bei durchschnittlich 46 Monaten Verfahrensdauer kann man das Geld eh erst mal lieber aus seinem Finanzplan streichen ... |
#8
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Hallo,
ZITAT: "Ich denke ich werde mal beim Insolvenzverwalter anklopfen und auf den Zahn fühlen ..." Aber vergiss die Formalien nicht - ich habe neulich erlebt, dass ein InsoVerw. eine unerfahrene Gläubigerin am ausgestreckten Arm hat verhungern lassen (Stichwort verspätete Anmeldung). Verlängerter EV hört sich doch schon mal gut an. Kannst Du den Weg Deiner Waren nachverfolgen oder ist evtl. beim Schuldner Vermischung oder Vermengung eingetreten, dann wird es schon schwieriger und man muss vielleicht die Koalition mit den anderen betroffenen Gläubigern suchen (Stichwort Sicherheiten Pooling - Herausgabe der Waren / Forderungen an alle Gläubiger mit EV gemeinsam oder oder oder). Du siehst es ist leider nicht einfach. Um Forderungen bei den Schuldnern des Inso Schuldners erfolgreich einzuziehen braucht man vieleicht sogar dessen Hilfe auch wenn einem dabei zum ![]() ZITAT: "Bei durchschnittlich 46 Monaten Verfahrensdauer kann man das Geld eh erst mal lieber aus seinem Finanzplan streichen ..." Das ist auf jeden Fall richtig aber lass Dich nicht entmutigen man braucht eben evtl. Geduld -viel Geduld.
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Grüße Volker Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung |
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#9
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Danke Volker ... habe dir auch schon per PN geantwortet ...
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#10
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Ich sag mal so, sehr schlechte Karten. Erst kommen Gehälter, dann Sozial- und andere Steuer sowie Versicherung, dann die Banken, falls es da ein Kredit gab, dann der Isolvenzverwalter, und dann zum Schluss kommen die Gläubiger, darunter auch meist der Vermieter. Wenn das insolvente Unternehmen keine Vermögenswerte hat, Grndstück/Haus, Fuhrpark, Rücklagen, Inventar, gilt bei einer GmbH der minimale Einlage, 25.000€, wenn sie denn mal da sind. Du kannst mit dem Insolventverwalter gerne reden, das werden viele Gläubiger, aber wenn keine Masse da ist, wirst Du die gleiche Antwort erhalten wie jeder andere: Geduld, oder aber, da ist nichts mehr zum den einen oder anderen Auszuzahlen. Wenn man Glück hat, klein bischen. Was DU machen kannst ist, wenn Beweisbar wäre das der Gf. oder Inhaber schuldhaft gehandelt hat, die Inv. verschleppt hat, sich bereichert hat und das Unternehmen dadurch in die Inv. gegangn ist, kann er persönlich Haftbar gemacht werden, möglicherweise durch Rückzahlung oder Rückgaben (Auto und so). Aber da muß man sich sehr sicher sein das dies zutrifft, sonst kommt der Bumerang zurück- Wir haben bei uns einige Insolvenzen in den 25 Jahren erlebt, und nur wenige wurden sauber abgewickelt, eine sogar mit vollen Ausgleich aller Forderungen, eine andere mit 0€, das tut dann schon weh. Ehrlichweise hab ich die besten Geschäfte als KG gemacht... Aber rede mit dem Verwalter auf alle Fälle um zu lären, wie hoch die Wahrscheinlichkeit da ist, noch was zu bekommen, wieviel und wann. Dann rechne diese "Einnahme" mit den Steuern die Du dafür zahlen must bzw. die DU als Vorsteuer woanders gegenrechnen kannst. Ist das Negativ, solltest Du die Forderung ausbuchen und die die Steuer vom Finanzamt zurückholen, hast wenigstens 19% weniger verlusst... Solltest Du mit einem Steuerberater deines Vertrauen klären, wiewohl auch mit einen Anwalt. |
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