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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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Hat einer der Selbständigen hier im Forum schon mal mit einer grösseren Forderung ein Insolvenzverfahren als Gläubiger mitgemacht? Evtl. mit verlängertem Eigentumsvorbehalt?
Könnte da ein wenig Erfahrungsaustausch gebrauchen ... Neues Jahr ... neuer Fehlstart ... ![]() |
#2
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Aktuell kann ich nichts dazu beitragen.
Ich weiß nur aus der Vergangenheit, dass ich eine "uneinbringliche Forderung" steuerlich voll abschreiben konnte.
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Grüße Horst __________________________________________________ "Es ist nie zu spät für eine glückliche V6 verrücktheit !" ![]() Geändert von V6 Mixto Lang (07.01.2015 um 21:00 Uhr) Grund: Scheriebfehler...... |
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#3
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Ich versteuer aber lieber einbringliche Forderungen ...
Die Forderung ist einerseit deutlich zu hoch, um es einfach laufen zu lassen, andererseits wird dadurch natürlich ein Anwalt nicht günstiger und man muss aufpassen, dass man nicht noch gutes Geld hinterher wirft ... Witzigerweise ist das mein erster ernster Ausfall seit 12 Jahren ... gerade in dem Jahr, in dem ich Mitglied bei Creditreform geworden bin ... wegen dem Schutz vor Forderungsausfällen ... |
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#4
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ich hatte letztes Jahr ne Forderung die ich schon fast abgeschrieben hatte. Es war eine Firma. Hatte mich mit einen Kunden (Anwalt) unterhalten wegen Anzeige Insolvenzverschleppung... Der meinte es wäre nicht so einfach. weil da viele Faktoren reinspielen. Und am Ende außer Spesen nichts gewesen. Ich habe auch einen Geschäftspartner der 180.000 DM eingebüßt hat. Die Verfahren gingen Jahre... Er hat seitdem auch nur noch kleine Brötchen gebacken. Kleine Privatkunden. Ich habe manchmal ältere Kunden die wollen gleich bezahlen. Die wollen keine Schulden.
Ich denke such dir Rat bei nen Anwalt und lass dich beraten. Leider isses so schlimm in D... |
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#5
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Ja nun ... ich überlege ja schon wegen dem Anwalt ...
Da kostet die einfache Verfahrensgebühr bei diesem Streitwert mal locker 1.000 Euro ... Zum Glück hatte ich vor Weihnachten nur das Mahnverfahren eingeleitet und nicht gleich geklagt ... da habe ich jetzt nur 146 Euro hinterhergeworfen ... 3 Prozent beträgt die durchschnittliche Verteilungsquote, wenn man Regelgläubiger ist bei einer GmbH. Sind bei 16.500 Euro grosszügige 495 Euro ... Zum Glück ist "nur" noch die Schlussrechnung offen ... Ich hätte nur eine Chance, wenn mein verlängerter Eigentumsvorbehalt greift ... Mein Schuldner also noch Forderung gegen seinen Kunden hat ... dann könnte ich separat Geld erhalten ... Ich denke ich werde mal beim Insolvenzverwalter anklopfen und auf den Zahn fühlen ... Wäre halt interessant, wenn da jemand schon mal so etwas mitgemacht hätte ... Bei durchschnittlich 46 Monaten Verfahrensdauer kann man das Geld eh erst mal lieber aus seinem Finanzplan streichen ... |
#6
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Hallo,
ZITAT: "Ich denke ich werde mal beim Insolvenzverwalter anklopfen und auf den Zahn fühlen ..." Aber vergiss die Formalien nicht - ich habe neulich erlebt, dass ein InsoVerw. eine unerfahrene Gläubigerin am ausgestreckten Arm hat verhungern lassen (Stichwort verspätete Anmeldung). Verlängerter EV hört sich doch schon mal gut an. Kannst Du den Weg Deiner Waren nachverfolgen oder ist evtl. beim Schuldner Vermischung oder Vermengung eingetreten, dann wird es schon schwieriger und man muss vielleicht die Koalition mit den anderen betroffenen Gläubigern suchen (Stichwort Sicherheiten Pooling - Herausgabe der Waren / Forderungen an alle Gläubiger mit EV gemeinsam oder oder oder). Du siehst es ist leider nicht einfach. Um Forderungen bei den Schuldnern des Inso Schuldners erfolgreich einzuziehen braucht man vieleicht sogar dessen Hilfe auch wenn einem dabei zum ![]() ZITAT: "Bei durchschnittlich 46 Monaten Verfahrensdauer kann man das Geld eh erst mal lieber aus seinem Finanzplan streichen ..." Das ist auf jeden Fall richtig aber lass Dich nicht entmutigen man braucht eben evtl. Geduld -viel Geduld.
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Grüße Volker Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung |
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#7
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Gruß Reinhard |
#8
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Hallo.
Du hast ne PN
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Grüße Volker Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung |
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#9
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Galgenhumor ...
Nun ist der Ausfall nicht Existenz bedrohend, aber dennoch schmerzlich (muss meinen Mietwagen für die USA noch mal überlegen ... doch nur nen Smart *ggg*) Problem ist, dass dies ein Thema ist, in das ich mich total neu einarbeiten muss ... Das letzte mal hatte ich vor 10 Jahren mit einem Insolvenzverwalter zu tun, der wegen Abriss unseren Mietvertrag kündigen wollte ... bei diesem Insolvenzverwalter hätte ich jetzt gaaanz schlechte Karten ... Mietrecht war ich recht firm ... Boah war der sauer als er mittels einstweiliger Verfügung von mir zum Nachtanken von Heizöl gezwungen wurde ... Ich denke nur, dass ein solcher Weg der Konfrontation hier nicht wirklich diplomatisch wäre ... |
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#10
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Darf ich jetzt mal erwähnen, wie klasse ich dieses Vorum finde ...
Hier gibt es wirklich auf Alles eine qualifizierte Antwort ... toll ... P.S. : Die Lottozahlen für nächsten Samstag bräuchte ich noch! |
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