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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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Guten Tag zusammen,
es ist doch schon verwunderlich, dass renommierte Hersteller ihre Kunden bezüglich der signifikanten Leistungs- und Geltungsunterschiede von schnöder gesetzlicher Gewährleistung und robuster freiwilliger Werksgarantien wohl gerne bewusst im unverbindlichen Nebel der Unklarheit belassen möchten! Und wer konkret nachfragt bekommt gar keine Antwort mehr...! Anbei etwas irritierende Korrespondenz mit dem Wohnmobilhersteller HYMER. Seit ein paar Wochen hat dieses Unternehmen ein neues, für mich durchaus interessantes, Wohnmobil (ML-T580) auf Sprinter-Basis im Portfolio. Meine sachliche Anfrage zur optionalen Garantieleistung wurde vom HYMER-Kundendienst recht unpräzise und partiell unwahr beantwortet! Und da ich mich erdreistet habe in der Planungsphase zu dieser nicht gerade ganz geringen Investitionsplanung noch einmal nachzuhaken, erhalte ich trotz zweifacher Erinnerung seit ca. 10 Tagen KEINE Antwort mehr...! ![]() Beim Hersteller BÜRSTNER verhält es sich sehr ähnlich...! DETHLEFFS gibt zwar eine anständige Werksgarantie, hat dafür aber nur den homogenen FIAT-Rotz im Sortiment...! Tja, dann muss wohl doch für die Saison 2015 wieder ein Marco Polo auf Basis des 447er herhalten! Da gibt es auf alle verbauten Komponenten zwei volle Jahre Garantie! - ![]() So, das war jetzt mein Wort zum Sonntag...! - ![]() tschüss dann Nico ----------------------------------------------------------- Hallo wertes HYMER-Team, da ich seit vergangenen Montag auf eine Antwort bezüglich Ihrer optionalen Garantieleistung warte, möchte ich Sie bitten mein Anliegen kurzfristig zu beantworten. Mit freundlichen Grüssen Nico xxxxxx Anfang der weitergeleiteten E-Mail > Guten Tag Herr xxxxxx, > > vielen Dank für Ihre Beantwortung meiner Garantieanfrage. > > Da ich meine Kaufabsicht eines neuen Wohnmobils auch sehr stark von einer optionalen Werksgarantie eines/Ihres Herstellers abhängig mache, möchte ich auf Basis Ihrer nicht ganz klaren Antwort meine Fragestellung noch einmal präzisieren. > > > Eine gesetzliche Gewährleistung kann es nur vom Verkaufstützpunkt, sprich einem direkten HYMER-Vertragshändler geben. > > Es sei denn, ich würde einen ML-T 580 direkt bei Ihnen ab Werk erwerben. > > Da sich bei einer reinen gesetzlich verordneten Gewährleistung nach sechs Monaten die Beweispflicht eines Sachmangels zu Unkunsten des Käufers abändert, müsste ich bereits ab dem 7. Monat im Schadensfall als Bittsteller auftreten und wäre somit schon frühzeitig auf das kulante Verhalten meines HYMER-Händlers, bzw. von HYMER Deutschland angewiesen! > > Somit möchte ich Sie noch einmal fragen, ob, und mit welcher Dauer (12, 24 oder 36 Monate) die HYMER Deutschland GmbH ihren Kunden eine freiwillige Werksgarantie auf alle bei HYMER verbauten Komponenten wie z.B Kühlschrank, Heizungen, Toilette, Wasserversorgung, Bordelektronik e.c.t ausspricht? > > Garantiezusagen zu reinen Dichtigkeit des Fahrzeugs interessieren mich nicht! > > Entgegen Ihrer Aussage würde mir der Chassis-Hersteller (Mercedes Benz) ja schon eine vollwertige 24-Monatige Werksgarantie aussprechen! > > Und hier würde mich immer noch interessieren, ob ich diese Garantie um eine direkte MB-Anschlussgarantie verlängern könnte? > > > Ich freue mich auf Ihre Antwort! > > > > Von: Kundendienst <Kundendienst@hymer.com> > > > Betreff: Anfrage bezüglich der Garantie______[183690] > > > > Sehr geehrter Herr xxxxxx, > > vielen Dank für die Anfrage bezüglich des Umfang der Hymer Garantie. Das Hause Hymer gibt auf den Aufbau genauso wie der Chassis Hersteller 2 Jahre Gewährleistung und 6 Jahre Dichtigkeitsgarantie. Nach den 2 Jahren Gewährleistung kann je nach Schadensfall ein Kulanzantrag über den Hymer Händler gestellt werden. Dieser Kulanzantrag wird dann je nach Schadensbild mit einer Kulanzliste eingestuft und bewertet. > > > > Wir hoffen Ihnen hiermit weitegeholfen zu haben, und stehen Ihnen für eventuelle Rückfragen gerne unter unten genannten Nummer zur Verfügung. > > > i.A. xxxxxxxx > > > Betreff: HYMER Allgemeine Anfrage web_________[183690] > > Guten Tag wertes HYMER-Team, ich interessiere mich für den ML-T580 und ich möchte Sie bitten mir mitzuteilen, ob + in welchem Umfang Ihr Unternehmen eine Werksgarantie ausspricht. Und würde die Möglichkeit bestehen direkt bei Mercedes Benz für den Motor, Getriebe e.c.t eine Anschlussgarantie abzuschliessen? Vielen Dank Mit besten Empfehlungen Nico xxxxx |
Folgender Benutzer sagt Danke zu princeton1 für den nützlichen Beitrag: | ||
#2
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Die Antwort war nicht unpräzise.
Es gibt 2 Jahre Gewährleistung und keine Garantie ... |
#3
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![]() Zitat:
![]() Ne, ne, mit der nebulösen Antwort wollte man mir den Eindruck vermitteln, dass ich erst nach der 24-monatigen Gewährleistungszeit auf Kulanzleistungen von HYMER angewiesen sein würde...! Außerdem kann es eine gesetzliche Gewährleistung nur vom Händler geben und nicht vom Hersteller...! In Verbindung mit der Aussage, dass der Chassis-Hersteller auch nur eine Gewährleistung aussprechen würde, ist das für mich reichlich unpräzise!!! - ![]() Gruss Nico |
#4
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Na ja, Gewährleistung wird dafür geboten, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe in Ordnung ist...nach 6 Monaten hat dann der Kunde den Beweis zu erbringen, dass ein ausgefallenes Feature von Anfang an kaputt war, vorher muss der Verkäufer das Gegenteil beweisen.
Und Garantie, dass nicht irgendwas kaputt geht, gibts von Anfang an nicht (außer auf Dichtheit). Da scheint Hymer wenig Vertrauen in seine Produkte bzw. Zulieferer zu haben, oder hats aufgrund Nachfrage einfach nicht nötig, dem Kunden eine gewisse Sicherheit zu bieten. Für mich wärs ein Grund, woanders zu suchen. Ich verstehe den Ärger von Princeton. gruß |
Folgender Benutzer sagt Danke zu Schopy für den nützlichen Beitrag: | ||
#5
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BMW gibt auch "nur" Gewährleistung verzichten aber auf die Beweispflicht des Kunden nach 6 Mon. und bieten die Mobilitätsgarantie (zumindestens BMW Motorrad).
Eine Garantieleistung ist freiwillig vom Hersteller und ob sich das im einzelnen zur Gewährleistung unterscheidet steht immer im Kleingedruckten. Wenn Dir das nicht schmeckt da gibts doch noch genügend andere Hersteller. |
#6
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Die Frage ist wohl weniger, was es gibt, sondern eher wie die Kommunikation zum Kunden läuft. Wenn Hymer es nicht hinkriegt einem interessierten Kunden innerhalb von 10 Tage nicht mehr als eine 0815-Antwort zum Thema Garantiebedingungen zukommen zu lassen, ist das schon mehr als mäßig.
Genau dieses Verhalten Kunden gegenüber ist einer der Gründe warum ich keinen California fahre sondern beim VW wieder abgedampft bin um zu schauen, ob es da nicht irgendwelche Alternativen gibt... |
Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu demokrit für den nützlichen Beitrag: | ||
#7
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Ich habe keine falsche Rechtsauffassung, es ist u.a. mein Job das zu wissen.
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Ich liebte meinen V! |
#8
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Dann beherrschst du leider deinen Job nicht ... macht aber nichts ... passiert vielen.
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Gewährleistung bei Ersatzteilen | Danidog | Alles andere | 12 | 28.06.2012 17:59 |