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#1
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Für ein laut Anzeige 'mit Zuheizer/Aufrüstung Standheizung günstig' gekauftes Auto (Viano Fun 2008), das nachweislich keinen Zuheizer hat, soll nach acht Monaten eine Entschädigung von nur 300 Euro gezahlt werden. Dass der Verkäufer die Angabe versehentlich falsch gemacht hat, gibt er zu. Was würdet Ihr machen?
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#2
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Anwaltlich beraten lassen?? Zumindest wäre das mein erster Schritt!
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#3
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...das ist das Ergebnis mit Rechtsanwalt und ADAC-Rechtsschutz. Mir fehlt mittlerweile die Objektivität, daher die Frage nach Eurer Einschätzung. Ich finde es ungenügend, zumal die Differenz zwischen Zuheizer-Aufrüstung und Neueinbau oder Nachrüstung ja rund 2.000 Euro beträgt. Hat eventuell schon jemand vergleichbare Erfahrungen gemacht?
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#4
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Dann hoffen wir mal der ADAC hat nich den Anwalt gestellt denn da hab ich schon Böses gehört!
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#5
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Sind die 300 Euro denn Ergebnis einer Klage, eines Gütetermins oder nur eines außergerichtlichen Einigungsversuchs?
Und welche Vereinbarungen hast du mit deiner Rechtsschutzversicherung bezüglich des Falls getroffen? Ansonsten wenn du mit deinem Anwalt nicht zufrieden bist, dann steht dir natürlich offen, dir nochmal einen anderen zu nehmen und dann "richtig" Klage einzureichen und ein Verfahren durchzuziehen. Für mich hat sich dabei die Vorgehensweise bewährt, ZUERST zum Anwalt meines Vertrauens zu gehen (unbedingt Stichwort "Erstberatung" erwähnen!), und den dann auch die Verhandlungen mit der Rechtsschutzversicherung führen zu lassen. Kostet mich möglicherweise die Erstberatungsgebühr, aber die Aussichten, selbst die Kontrolle über die Sache zu behalten, sind größer. Was ich aber eigenartig finde, wieso du das Auto überhaupt in dem Zustand gekauft hast, wenn ein wichtiges Teil aus der Beschreibung gar nicht vorhanden war. Hast du dir das Fahrzeug nicht vorher angeschaut oder mit dem Verkäufer drüber gesprochen? |
Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu uechtel für den nützlichen Beitrag: | ||
#6
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Wer sagt denn, daß das Auto keinen Zuheizer hat?
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#7
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Warum bringt man erst 8 Monate nach Kauf in Erfahrung das das Fahrzeug kein Zuheizer hat? Checkt man das nicht unmittelbar beim Kauf?
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#8
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Der Wagen wurde vor dem Kauf vom TÜV im Rahmen eines 'Gebrauchtwagenchecks' geprüft; hier fiel der Mangel nicht auf. Als ich das Fahrzeug hier hatte, wunderte ich mich, dass der Schalter nicht an der üblichen Stelle war. Nach Anruf beim Händler meinte der, dass das Fahrzeug fälschlicherweise mit Zuheizer ausgewiesen worden war; das Fahrzeug hätte keinen Zuheizer.
Ich hatte mich dann erst um einen Kompromiss bemüht; der Dialog wurde seitens des Autohauses eingestellt. Die 300 Euro sind das Ergebnis eines Klageverfahrens, bei dem sich die Vertretung meines Anwalts auf den Vorschlag des Beklagten eingelassen hat!! Das Gericht hatte 750 Euro als Vergleichsergebnis gefordert. Ich finde das alles unbefriedigend und hätte gern die Differenz zwischen Aufrüstung Zuheizer und Nachrüstung Standheizung... |
#9
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Hat das Auto ein PTC-Element?
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#10
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Hat der Anwalt den Kompromiss nicht mit Dir abgestimmt??
Oh man wie kann man nur? |
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