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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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Hallo Leute,
was meint Ihr ? Ist eine Teiltönung der vorderen Seitenscheiben erlaubt ? Wenn es vernünftig durch einen Profi gemacht wurde, fällt das dann überhaupt auf ? Es sollte natürlich schon wie das Original Privacy-Glas aussehen. Gibt es eventuell irgendwo Angaben zu Prozentzahlen der erlaubten Fläche ? Und hält das überhaupt, wenn man oft die Scheiben rauf und runter fährt ? So in etwa: |
#2
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Da die bei Deinem 639er bereits getönt sind, ist das nicht darüber hinausgehend zulässig in D, weder mit Folie, noch mit floaten.
Tony der Scheibentöner kann Dir sicher die Möglichkeiten auf Basis ungetönter Scheiben aufzeigen. Dass es "keiner merkt" ist natürlich die eine Seite, die Probleme nach einem Unfall die andere.
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Gruß Reinhard |
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#3
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Ich hatte sowas bei meinen Fahrzeugen in Korea und in USA und danach war ich kein Freund mehr von getönten Seitenscheiben.
Abbiegen in der Dunkelheit wird damit zu einem Abenteuer weil man schlecht beleuchtete Objekte super schlecht sieht und auch die Sicht in die Aussenspiegel zum Beispiel zum Rangieren ist sehr eingeschränkt. Vielleicht kannst du dir die Folie erst mal provisorisch einstecken und dich im Dunkeln reinsetzen und schauen, wieviel du noch siehst. Gruß, Torsten |
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#4
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es gibt einfach dinge, da ist gut, dass sie verboten sind.
blickkontakt zum fahrer eines kfz aufnehmen zu können und von dort die bestätigung zu bekommen, "ich bin gesehen worden", ist einfach unabdingbar. gruß volumaex |
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#5
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Naja, danke schon mal für Eure Meinungen.
Der Blickkontakt zum Fahrer bleibt ja eigentlich bestehen, da ja trotzdem noch eine ausreichende Fläche klares Glas übrig bleibt. Am besten wird es sein, ich klebe da mal was als Versuch auf eine Seite und schaue mal, wie das funktioniert. Sollte es tatsächlich komplett verboten sein, dann würde ich das vermutlich lassen, wenn es denn sehr auffällig sein sollte, daß da nachträglich etwas getönt wurde. Schade eigentlich. |
#6
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http://www.frontscheibentoenung.de/i...s&Action=Index
Anrufen ... nachfragen ... Forum informieren ... :-) |
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#7
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#8
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Spätestens die "Blau-Silberne Fraktion" erhebt Einwände, wenn Du in eine Verkehrskontrolle kommst. Entweder darfst Du die Folie auf der Stelle entfernen + eine nettes Ordnungsgeld oder die Jungs ziehen den Fahrzeugschein ein. Kein leeres Geschwafel, habe ich selbst miterlebt.
Auf jeden Fall erlischt die Betriebserlaubnis für deinen "V". Im Schadensfall, d.h. Radfahrer, Fußgänger etc. beim Abbiegen übersehen, muss deine Autoversicherung nicht zahlen, das heißt selbst wenn Du eigentlich nicht schuld bist , in Fall der mit Folie getönten vorderen Seitenscheiben (auch wenn nur Teilweise !!! ) hast Du den Zonk Von den Herren die alle 2 Jahre auf die Bühne bitten, will ich gar nicht reden ![]() ![]() ![]()
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Grüße aus der BAUHAUSSTADT Dessau ![]() der Toralf “Mit dem Wissen wächst der Zweifel” (J.W.v.Goethe) www.NachDenkSeiten.de |
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#9
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![]() Zitat:
Die Haftpflicht-Versicherung zahlt immer, selbst bei Vorsatz - nur holt sie sich einen Regreß von max. 5000 EUR zurück beim Versicherungsnehmer. Im Falle der Kasko reicht schon eine kaputte Scheinwerferbirne (zumindest bei einem sehr großen deutschen Versicherer) zur Leistungsverweigerung.
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Gruß Reinhard |
#10
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Das wäre es mir nicht wert.
Dachte halt nur, ich könnte da etwas mehr meinen Bauch hinter verstecken. ![]() |
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