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#1
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Nach dem ich schon öfters mit den Kollegen der niederländischen Rennleitung diskutieren musste, das ein Mercedes mit EBE (europäischer Betriebserlaubnis) und CE-Zertifiat nicht über die, im Nachbarland vorgeschriebene Öse am Anhängebock verfügt, an dem der geneigte Niederländer das Abreißseil seines gebremsten Anhängers einpickt, habe ich gestern an einem niederländischen MoPf 639er mit starrer Westalia (also zu 99% ab Werk) Anhängerkupplung die Lösung gefunden:
![]() Genauso (logisch) sieht es auch an meinem MP aus, als kann ich das Abreißseil zukünftig -NL-konform- dort einhaken und umgehe so die Diskussion mit der dortigen Rennleitung. Ich habe das zuhause mal gleich so "nachgespielt", allerdings läßt sich der komische Haken am Abreißseil meines Hängers doch recht störrisch und unwillig in die Öse einfädeln. Entweder montiere ich zusätzlich einen Schraubschäkel oder einen neuen Haken am Abreißseil. |
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#2
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Solange die Niederländer nicht auf die Idee kommen, das Abreißseil künftig am Handgelenk des Fahrers zu befestigen (analog Not-Aus beim Jetski), kann man damit leben.......
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Grüße Horst __________________________________________________ "Es ist nie zu spät für eine glückliche V6 verrücktheit !" ![]() Geändert von V6 Mixto Lang (10.10.2015 um 08:10 Uhr) Grund: Schreibfelher.... |
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#3
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Wie sähe denn eine NL-taugliche Lösung für die abnehmbare AHK aus?
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Viele Grüße Henrik Achtung: der oben sichtbare Text ist in der Zeit entstanden, in der er geschrieben wurde. Er könnte in Zukunft als anstößig empfunden werden. Der Autor wurde sozialisiert durch Das A-Team, Pittiplatsch & Schnatterinchen, Otto und Harald Schmidt. |
#4
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Dank EU wird das irgendwann auch in D, zumindest für abnehmbare AHKs Pflicht, das Abreißseil an einer Öse zu befestigen und nicht mehr in einer Schlaufe über die Kugel zu legen.
Zu diesem Zweck werden die Anhängeböcke / Traversen neuerer Baumuster zusätzlich mit einer angeschweißten Öse versehen....allerdings wird das (noch) nicht von allen Herstellern so gleichsam konsequent gehandhabt Soweit ich das auf dem Herbsttreffen gesehen habe, ist beim neuen 447 mit abnehmbarer AHK unterhalb des Kugelkopfes eine Öse im Gußteil. Eigentlich sinnfrei, wenn die ganze Kupplung abfällt... |
#5
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Hallo Frank,
da wir Motorrad Renntechnisch viel in Holland oder Belgien unterwegs sind und auch schon einige male in die Tasche greifen durften, haben wir das mit dem Schraubschäkel bei unserem Vito direkt gemacht. Bei der Serien Anhängerkupplung von unserem Sprinter ist neben dem Kugelkopf ein Loch durch das man den Haken vom Abreisseil bequem einziehen kann. LINK Einige Rennkolegen haben auch von unten eine Öse an die Anhängerkupplungstraverse angeschweiß, wenn kein loch vorhanden war. |
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#6
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Was macht ihr denn dann mit dem zu langem deutschem Seil? Das schleift doch dann auf der Straße, wie im ersten Bild zu sehen. Ist das Einhaken nun auch in D zugelassen?? Dann könte man ja das Seil passend kürzen.
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#7
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Das Einhaken des Sicherungsseiles war in D nie verboten...
Und nein, das Seil in dem ersten Bild schleift definitiv nicht auf der Straße, sonst wäre die Ummantelung zumindest irgendwo beschädigt gewesen. |
#8
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Ich bin Dienstag und Mittwoch auf einer Veranstaltung bei Brink. Ich werde das Thema einmal ansprechen. Mal schauen, was der Kupplungshersteller dazu meint.
Lt. Euren Aussagen wäre es im Umkehrschluss ja einem technischen Laien gar nicht mehr möglich, sich mit Anhänger in den Niederlanden zu bewegen. Zum Thema nationales und EU-Recht könnte man Bände füllen.... ![]() Andreas |
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#9
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Zitat: Einige Rennkolegen haben auch von unten eine Öse an die Anhängerkupplungstraverse angeschweiß, wenn kein loch vorhanden war.
Zitat Ende Mit der Maßnahme erlischt automatisch die Betriebserlaubnis der AHK, also Vorsicht bei Änderungen! Eine AHK darf ohne Nachprüfung technisch nicht verändert werden! |
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#10
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![]() Zitat:
Diese Angeschweißten Ösen sind schon Jahre lang und zig Tüv Prüfungen an verschiedenen Fahrzeugen die mir bekannt sind. Ich glaube nicht das irgend jemand wegen zwei 5 mm großer Schweißpunkte die Betrieberlaubnis erlischen lässt. Wo man doch Schweller neu einschweißen kann ohne einen neuen Brief für das Fahrzeug zu beantragen (Bauliche Veränderungen usw.). Ich selbst habe einen Halter an der AHK nachgeschweißt (sichtbarer Haarriss) und das bei der Tüv abnahme erwähnt. (Zitat Prüfer "das sieht aber besser aus, als das Original") Das war dann. Ich weiß natürlich auch das es Pfennigfuchser gibt, aber wenn man sie nicht darauf aufmerksam macht haben sie nichts zu nörgeln. |
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Stichworte |
Abreißseil, Anhänger, Hollandöse, Nachrüstung, Niederlande, Schweiz |
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