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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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http://www.heise.de/autos/artikel/Te...nt-991267.html
Tempolimit für Transporter unter 3,5 t geplant Das EU-Parlament will laut einem Zeitungsbericht die Höchstgeschwindigkeit für leichte Nutzfahrzeuge auf 120 km/h begrenzen. Das Tempolimit für Transporter bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht solle bis 2015 eingeführt werden, schreibt die Welt in ihrer Freitagausgabe mit Verweis auf einen ihr vorliegenden Verordnungsentwurf. „Diese Fahrzeuge sind ausschließlich für den kommerziellen Gebrauch und benötigen daher keine höhere Geschwindigkeit als 120 km/h“, hieß es zur Begründung in dem Papier. Der Vorschlag sei Teil der Klimaschutzmaßnahmen der EU, schreibt das Blatt weiter. Die durchschnittlichen CO2-Emissionen von leichten Nutzfahrzeugen sollten nach EU-Plänen zwischen 2014 und 2016 schrittweise auf 175 g/km CO2 reduziert werden. (dpa) Geändert von Pilotuser (01.05.2010 um 19:19 Uhr) |
#2
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Und lt.
![]() Grüße Georg |
#3
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Im Schein bzw. der Zul.-Bescheinigung steht "PKW GESCHLOSSEN" bzw.
"PERSONENKRAFTWAGEN GSCHLOSSEN" Bei neueren Baujahren kann der TEXT anders sein.
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Vreundlich grüßt der Silberelch |
#4
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und lt. Daimler Service&parts net ...
...Luxuskombi ![]() |
#5
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da habe ich doch gleich mal in meine Zulassung (BJ. 9/2009) gesehen. Dort steht im Feld 5: fz.z.Pers.bef.b. 8 Spl. Kombilimousine.
Gruß aus Aachen Wolfgang |
#6
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Dann könnten ja alle "Gewerbetreibenden", die auf Speed Wert legen, zum Vito als Kombi, aber ohne Bestuhlung greifen und den als PKW zulassen. Dann fallen zwar höhere Steuern an, aber Speed kostet dann eben etwas mehr.
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#7
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Also mein Vito iss auch als PKW zugelassen und damit können die in Brüssel sich ausdenken watt die wollen und uff die Zulassung als PKW hab ick eh Bestandsschutz!!!
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#8
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Auto wird zum Lkw
Wichtiges für den Umbau zum Pkw mit Lkw-Zulassung
Auf jeden Fall sollte vor der Umrüstung die zuständige Technische Prüfstelle (TP) aufgesucht werden, um Details für Umrüstung, Begutachtung und beabsichtigte Änderung der Fahrzeugpapiere zu besprechen. Diese Leistung kann nur von amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) der Technischen Prüfstelle (TP) für den Kraftfahrzeugverkehr erbracht werden. Mit der Aufgabe der TP ist in Berlin und in den neuen Bundesländern DEKRA beauftragt. Ich denk mal, sofern im Schein/Brief/sonstwo nicht vermerkt ist, daß das Vahrzeug nicht als LKW zugelassen ist/wurde dürfte das Tempolimit für unsereins auch nicht von Belang sein. Quelle : www.dekra.de |
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#9
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da hat der Ralf mal Recht.
Mist das ich noch ne Sprinter habe mit V6 Motor |
#10
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Thomas, denn schlüssel ihn doch zum PKW um, dnn müsste es doch gehen, oder?
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