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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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Hallo liebe Forengemeinde,
bevor ich mich ausführlich vorstelle, kommt gleich mal eine Frage, die mir so ein bissl brennt. Ich habe im Oktober bei einem Mercedes Autohaus eine V-Klasse Edition 21 bestellt. Auf Druck des Verkäufers haben wir uns relativ zügig für ein Modell entschieden, weil es auch hieß, dass dieser über ein Kontingent von 10 freikonfigurierbaren Fahrzeugen verfüge, welche sicher im Januar 22 geliefert werden soll. Erster Fehler an dieser Stelle, diese Aussage habe ich leider nicht schriftlich, nur im Beisein meiner Freundin. Nach der Bestellung kam nach wenigen Wochen ein Brief mit der Bestellbestätigung und einem unverbindlichen Liefertermin von "ca. Mai 2022". Nach telefonischer Rücksprache und mehreren Mails die größtenteils unbeantwortet blieben, hieß es dann, dass es wohl vor Ende Juli 22 nicht wird. Nun habe ich im Netz zum Thema Lieferverzug die Klausel mit den 6 Wochen auf Auslieferung mahnen, Verzug etc gelesen. Wie sieht das aber nun mit Wunschvorführwagen aus? Dieser hat ja noch eine Haltefrist von 3 Monaten und max. 3.000km, in der der Wagen auf das Autohaus zugelassen wird. Nach meinem Verständnis müsste das Autohaus Mercedes abmahnen, oder habe ich hier auch eine rechtliche Handhabe? Mich nervt es in sofern, dass das Autohaus, bzw der Verkäufer NULL auf die Situation eingehen...was als Entschädigung anbieten etc...schließlich haben wir uns auf seine Aussage von Januar verlassen und haben gehofft, spätestens im April das Fahrzeug zu übernehmen (was wir auch dringend brauchen). Viele Grüße Corny |
#2
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Anfang Juli 2021 Neufahrzeug bestellt mit Option auf Dezember 21. Letztlich kam das Auto Mitte Februar. Dein Händler unterliegt den Friss-oder-stirb-Regeln. Auch wenn es nervt würde ich warten, dann hast du, was du bestellt hast.
Ralf
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Happy wife - happy life! |
#3
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The new normal ...
![]() Timiboy |
#4
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Folgende Vorgehensweise schlage ich vor:
1. Anwalt nehmen 2. Händler (dein Vertragspartner) vom Anwalt in Lieferverzug mit Nachfrist und Androhung von...*...setzten lassen. * kann sein: a) Rücktriff vom Kaufvertrag ggf. mit Schadenersatz b) Umtausch in ein anderes verfügbares Modell Meist kommt es dann irgendwann zum "Kuhhandel". Deinen bestellten Neuwagen hast du davon zwar auch nicht, aber es kommt zumindest etwas Dynamik in die Kommuniktion zwischen deinem Händler und dir. So ein Anwaltsbriefkopf bewirkt (momentan) zwar auch keine Wunder, sorgt aber allenthalben für Bewegung und den nötigen Ernst bei der Bearbeitung der Angelegenheit. |
Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu FXP für den nützlichen Beitrag: | ||
#5
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Hilft alles nichts.
Spezl von mir hat im Mai nen Vito bestellt. Unverbindlicher Liefertermin im Juni Der Haken: isn Jahr dazwischen. Er ist selbst Meister in nem MB Autohaus Ich hab selbst nen AROCS im Nov. geordert. Damals Liefertermin im Juni. Hat sich inzw. (Unverbindlich) auf August verschoben. Entweder du akzeptierst das, oder du stornierst und dein Fahrgestell nimmt sofort ein anderer mit Handkuss |
#6
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Genau so ist es
![]() Timiboy |
Folgender Benutzer sagt Danke zu timiboy für den nützlichen Beitrag: | ||
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