MoinMoin,
mal eine ganz einfache Frage:
habe die "Lustige Lea"

(EZ 1989) am vergangen Freitag verkauft. Natürlich TÜV/AU neu. Nach einer Panne mit den Radlagern, wofür eine Werkstatt verantwortlich zeichnet (Sicherungsmutter an Antriebswelle nicht gekerbt, hat sich deshalb gelöst) kam das richtige Problem auf: MB100 lässt sich nicht mehr schalten. Ob nur was ausgehängt oder was ernstes kaputt ist, ist mir noch nicht bekannt. Käufer hat ausgiebig besichtigt und Probefahrt gemacht, incl. einparken mit Rückwärtsfahren. Lea fuhr einwandfrei. Dann die Hiobsbotschaft: angebl. Getriebeschaden mit Rep.-Kosten von ca. 800 EUR. Käufer ist (verständlicherweise) stinksauer und will Wandlung, also Auto zurückgeben. Wir haben einen normalen Standardkaufvertrag gemacht mit den üblichen, aktuellen Klauseln. Ein technischer Schaden war mir nicht bekannt.
Was ratet Ihr mir? Juristisch bin ich wohl im Recht, muss nicht zurücknehmen (oder???) , aber was mache ich menschlich???