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Wasser im Keller nach Stollenverfüllung
Hallo zusammen,
ich frage hier einfach mal ganz unbedarft. Folgende Situation: Wir wohnen in einem Doppelhaus von Anfang des 20. Jahrhunderts. Der Boden des Kellers besteht teilweise aus gestampftem Lehm, teilweise sind Steine draufgelegt, teilweise eine dünne Estrichtschicht aufgebracht. Das Nachbarhaus wurde nun verkauft und in dem Zuge auf dessen Grundstück nach Hohlräumen von alten Tagebautätigkeiten gesucht. Diese wurden tatsächlich gefunden, soweit ich mich erinnere in unter 10m tiefe. Eine Fachfirma hat daraufhin diese Stollen verfüllt. Es wurde Zemet eingefüllt und dieser dann verpresst. Dabei haben die so viel Beton eingefüllt, dass die Bauarbeiter immer wieder ungläubig bei uns klingelten, ob denn in unserem Keller Beton einfließen würde. Man sagte uns, dass einer der Stollen auch bis zu unserem Grundstück reichern würde und da jetzt auch alles betoniert sei. Das ist ca. 3/4 Jahr her. Nun stellen wir fest, dass an einer Stelle im Keller die dünne Estrichtschicht gerissen ist und da unmotiviert und für uns nicht nachvollziehbar Wasser einsickert. Von untern durch den Boden. Es bildet sich dann eine Pfütze, die auch wieder verdunstet und teilweise nach Tagen sich eben neu bildet. Ich mache mir natürlich große Sorgen, zumal unser Schlafzimmer direkt hinter der angrenzenden Wand liegt und dieses ein noch tieferes Niveau hat, als der Boden im Keller, wo das Wasser eindringt. Wir sehen einen eindeutigen Zusammenhang mit der Verfüllung. Die Frage ist nun, was man denn hier machen kann. Mir gehen da jetzt so viele Gedanken durch den Kopf. Ich werde morgen versuchen, den Besitzer des Grundstücks und die ausführende Firma zu kontaktieren. Ich fürchte aber, dass man uns da freiwillig nicht helfen können wird. Ich glaube sogar, dass man da womöglich gar nichts machen kann. Hat jemand eine Idee dazu? Gruß Wim |
#2
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Sachverständigen für Grund und Bodenbeschaffung einschalten. Für Folgeschäden sollte die auszuführende Firma versichert sein....
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Gruß Marco XXX Hamburg das Tor zur Welt |
#3
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Dein Schlafzimmer ist also noch tiefer als der Keller???
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#4
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Ohne Sachverständige, Gutachten und Zivilprozeß werden Haftungsansprüche wohl nicht durchzusetzen sein.
Hier sind zwei in NRW anerkannte zugelassene Sachverständige für Bodenschutz und Altlasten,Gefahrenermittlung, -beurteilung und -abwehr von schädlichen Bodenveränderungen auf Grund von Bodenerosion durch Wasser. Zumindest kannst Du die mal kontakten, wer hier evtl. noch gutachterlich helfen könnte.
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Grüße Horst __________________________________________________ "Es ist nie zu spät für eine glückliche V6 verrücktheit !" |
#5
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Danke, das sind schonmal gute Hinweise. Unser Schlafzimmer ist tatsächlich unter den Niveau des Kellers. Es wurde vor 3 Jahren nachträglich gebaut, inkl. Fundamentunterfütterung usw. Das war sehr kompliziert und wurde professionell gemacht. Der Keller, um den es geht ist niedrig, hat keine Stehhöhe und ist wie gesagt höher, als der Boden des Schlafzimmers. Dessen Wände sind mit feuchtigkeitsundurchlässigem Putz versehen und es gibt eine wasserdichte Bodenplatte. Dennoch macht mir Sorgen, dass das Wasser da schon war, bevor es 2m höher hinter der Wand durch die Decke kommt.
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#6
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Berichte mal, wie es weiterging und Toi, Toi, Toi bei Allem!!
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Grüße Horst __________________________________________________ "Es ist nie zu spät für eine glückliche V6 verrücktheit !" |
#7
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Zitat:
Wann seid Ihr in das Haus eingezogen ?
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Gruß Reinhard |
#8
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Eingezogen vor 6 Jahren. Kohle wurde hier teils im Tagebau, teils in Stollen in geringer Tiefe abgebaut. Den Kohle liegt, oder lag hier teilweise offen oben auf. Wir sind hier direkt an der Ruhr. Dabei gab es viel illegalen Abbau, was es schwer macht, denn es gibt natürlich keine Karten dazu.
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Folgender Benutzer sagt Danke zu Wim156 für den nützlichen Beitrag: | ||
#9
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was tun ?
Auf jeden Fall die Firma, den Nachbarn und vielleicht sogar die Stadt ( Wasserbehörde ) benachrichtigen. Was für Wasser kommt da durch; Regenwasser, Kanalisation oder was ? Kann man nicht wissen.
Eventuell sogar einen Anwalt einschalten und durch den die Information weitergeben. Mit Sicherheit werden eventuelle Ansprüche nämlich erst akzeptiert, wenn nachgewiesen werden kann, daß man sofort nach Bemerken des Schadens alle zuständigen Stellen informiert hat. Oder, wie es im Amtsdeutsch heißt: "ohne schuldhafte Verzögerung". Als Firma würde ich nämlich auch sagen, falls der Schaden erst Monate später gemeldet wird, daß der Schaden nicht durch meine Tätigkeit verursacht wurde und jeden Regress ablehnen. Kann ich mir gut vorstellen; wenn ich tonnenweise Beton irgendwo unterirdisch verfülle, verdichte etc. daß durch die Arbeiten und das Gewicht im größeren Umkreis Auswirkungen entstehen. Viel Glück; Wasser im Haus kann zu schweren Schäden führen. Gruß UIi |
#10
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Zitat:
Und evtl auch noch die (Rechts-) Beratung bei den Verbraucherzentralen. (für eine erste Orientierung, damit es dann in die richtige Richtung geht) |
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