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#31
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Peter der Vau hat 13tsd Schaden....
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#32
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Aso übrigens die kommen ganz schnell zusammen ...nämlich einmal Seitenwand tauschen lackieren und bissl Kleinkram...hab Gutachten dafür jup
Gruß Holger |
#33
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![]() Ups, Holger hast ja recht, hatte ich überlesen, dass der V auch einen Schaden hat. Bin beim Schaden des Hänger ausgegangen. Kann ja auch sein, dass die Schadenssumme V und Hänger sind. Das kann ich nicht so rauslesen.
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
#34
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Du bei Blanke ist die Summe nur der Vau meinen hatte einer von vorne bis hinten links vergewaltigt ...waren satte 12500€ Schaden ...deswegen fährt er nun nen V6 in weiß mit Spassfaktor und nun ohne Heckblechklappe ...nun mit Fenster drin grins
Gruß Holger |
Folgender Benutzer sagt Danke zu für den nützlichen Beitrag: | ||
#35
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Jetzt muss ich aber ![]() ![]() ![]() Kann mich an unsere erste Begegnung erinnern. "He, Blechklappe". Weiste noch? Kann aber heute darüber ![]() ![]() ![]() War das ein Ding.
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
#36
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grins böse Jungens wa
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#37
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„Es ist alles Theorie, bis die Endabrechnung geschrieben ist.“ Eine Versicherung zahlt nie gerne. Am liebsten haben sie Ihr „Gegenüber“ auch in Dumm. Dann darf man einfach davon ausgehen, das die Angestellten, die es Bearbeiten, nur ihren Job machen. Der unterliegt einem Protokoll und ihren Job machen sie schlecht, wenn sie die Stellen nicht finden, wo sie nix Zahlen brauchen! Eine PKW-VK ist eins. Eine Anhängerversicherung das andere. Man kann es als Zug sehen, muss man aber nicht! Also als eine Einheit, oder, Fahrzeug mit Anhang. Wer saß hinterm Steuer? Wenn dein Freund neben dir Besoffen gesessen hätte, hätte er nicht den Führerschein abgenommen bekommen nur weil sein Anhänger hinter deinem war und du der Fahrer. Wieso soll das also eine Rolle spielen, wenn du hinterm Steuer warst! Die Versicherung geht nach der Police. Steht da was von Anhang, der eventuell mal mitgeführt wird? Nein, also bezieht sie sich auf das PKW -PUNKT- Spinnen wir die Nummer weiter!: Die Anhängerversicherung würde Dir „grobe Fahrlässigkeit“ nachweisen können! Was könnte denen alles einfallen wenn der Anhänger den eigentlichen Fremdschaden Endschuld wäre! Du bist der „Böse“ Fahrer, der es Eingeleitet hat, dass Unglück! Es gibt Dinge wo man sich ungern im Vorfeld den Kopf drum macht, da schließe ich mich nicht bei aus. Man darf sich aber auch Geschlagen geben. (Ein Riesenvorteil in eurem Fall, kein Personenschaden und´s Blech lässt sich mehr oder weniger Ersetzen.) Die Versicherungen gehen auch eine generelle Taktik: Entweder haben sie einen bevor man in der Beweispflicht ist, oder sie packen einen, sobald man in der Beweißpflicht ist. Sie möchten eine „Sache“ schnell vom Tisch. Ist dem nicht so weil sich wer „Ziert“, dann spielen sie auf Zeit die sie in der Regel haben. Der Normalo hat sie in der Regel nicht! (Ein entscheidender Punkt: Wenn der Bearbeiter seinen Job wechselt/aufgibt/verliert, dann übernimmt ein Anderer seine Aufgaben. Wenn du Stirbst, wird kein „Erbe“ automatisch deinen Platz einnehmen.) Also, zähle alle „Theoretische“ Fakten beinander und Entscheide! Du hast einen V, vermutlich in ein paar Tagen Repariert, aber am Schluss, einen „Unfallwagen“. Also dein Schaden, was übrig bleibt! Dein „Kumpel“ (hatte) einen umgestrickten Wohnwagen als Mopitransporter, den er nicht Fahren konnte/durfte. Er braucht also Dich, oder einen anderen um Ihn legal zu bewegen wenn ich das richtig gelesen habe. Will er 100 %igen Ersatz von dir für deine Gutmütigkeit! Das wäre genauso Verwerflich, wenn du meinen würdest, du brächtest dich mit Nichts an seinem Schaden zu beteiligen! Löse diese Aufgabe und ziehe deine Erfahrung für die Zukunft daraus. MfG Klaus |
#38
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Die Vollkasko von Deinem Auto zahlt dein Schaden am PKW. Der Hänger hat keine Vollkasko also musst Du dafür aufkommen. Und der Schaden an der Leitplanke zahlt zu 50 % die Haftpflicht des PKW und zu 50 % die Haftpflicht des Hängers. Im Protokoll steht Du als Fahrzeugführer und Dein PKW. Ob der Besitzer des Hängers neben Dir saß oder in Afrika war ist uninteressant. So um Dir mal den Schweiß ins Gesicht zu treiben wenn es ganz dumm läuft ich weiß ja nicht wieviel m Leitplanke instand gesetzt werden muss. Die Hälfte der Gesamtkosten wird sich der Sachbearbeiter der Anhängerhaftpflicht von Deinem Kumpel wiederholen, den die bekommen zwangsläufig auch das Polizeiprotokoll in die Hände wo Du als Fahrzeugführer drin stehst. Erkundige Dich mal was die Reparaturkosten der Leitplanke betragen, wenn Du auf der AB eine Doppelleitplanke erwischt hast sind da schnell mal 3000 € pro 4m fällig. Geändert von Mopeto (16.06.2016 um 07:27 Uhr) |
#39
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Hallo, die Versicherung zahlt nicht, die Freundschaft ist wohl hin. Kann er mich jetzt auf Schadensersatz verklagen?
Das ****e an der Sache ist, ich pers. habe den Anhänger garnicht gebraucht. Wir sind mit mehreren Leuten in die Dolos gefahren. Eine Gruppe ist 2 Tage früher hin und hat den Anhänger mit ihren und den Moped meines Ex Kumpels mitgenommen. Wir sind dann 2 Tage später hingefahren, ich hatte mein Moped im V. Da die anderen 2 Tage früher wieder abgereist sind, musste ich den Anhänger mit zurück nehmen. Aus Gutmütigkeit, nicht aus pers. Bedürfnissen. Nach dem die Versicherung gesagt hat sie zahlt nicht, hat sein Bekannter (Anwalt) die Sache geprüft und bei der Vers. eine nur sehr geringe Chance gesehen. Dann kam er zu mir, und ohne groß zu reden, wie lösen wir das Problem, sagte er mir, ich bekomme die Summe X von dir. Wenn, dann sind wir doch beide Schuld, der Fahrer und der Halter. Er hätte doch selber wissen müssen, wie sein Anhänger versichert ist und ist das Risiko eingegangen. |
#40
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Ist ja, wenn ich das so lese, schon voraussehbar gewesen. So was ist immer eine bedauerliche Sache. Glaube da kommst Du am bezahlen nicht vorbei. Wenn Dein Kumpel schon den Anwalt eingeschaltet hat, meint der das auch bestimmt so, wie er gesagt hatte. Hast Du selbst eine Rechtsschutz Versicherung? Hätte er es sagen müssen, dass keine VK Versicherung da ist, na ja, glaub ich nicht, dass da eine Hinweispflicht besteht. Du hast ja das Fahrzeug mit dem Hänger gefahren und hättest dann auch fragen müssen. Genau so gut hätte der Hänger ja auch keine Zulassung haben können. Hast Du das hinterfragt oder Dich überzeugt davon? So könnte man auch das noch weiter vergleichen, mit evtl. abgefahrenen Reifen, hast Du Dir diese vorher angeschaut? Als Fahrer bist Du dafür verantwortlich.
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
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