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  #21  
Alt 12.07.2013, 18:20
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Zitat:
Zitat von hsllacky Beitrag anzeigen
...
Auf jeden Fall reden Die da von 2 Sitzreihen und da ist die vordere mit eingeschlossen denn eine 3. gibts ja nicht.
Tja, dann rechnen die wohl den Fahrer 'raus, der kann ja das Auto mit Ladung schieben, damit es passt.

Eine Ladefläche, die den Beifahrersitz in die Berechnung mit einschließt ?? So mit Sitzkasten ausbauen und dann etwas zum verladen finden, was in die frei werdende Ecke mit 'reinpasst ?

Ich berichte vom Ausgang in meinem Fall.
__________________
Gruß Reinhard
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  #22  
Alt 12.07.2013, 18:23
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Zitat:
Zitat von hsllacky Beitrag anzeigen
Hab noch nix brauchbares gefunden, außer der Link hier im Forum zur Autobild.http://www.autobild.de/artikel/zulas...w-2791322.html
Der macht auch nicht grad Hoffnung.
Da war der § 2 Abs. 2a..2c KfzStG noch nicht abgeschafft, als der Artikel geschrieben wurde und das Urteil gefällt war.

- gilt auch für

Zitat:
Zitat von VITO-Power Beitrag anzeigen
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Gruß Reinhard
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  #23  
Alt 14.07.2013, 21:03
Horst Horst ist offline
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Heilbronn -[Deutschland]- HN Heilbronn -[Deutschland]- A 5 6 2 9
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Hallo zusammen,

Wurde das nicht 2012 wieder geändert, so daß das Finanzamt die Einstufung übernehmen muß?
Ich dachte ich hätte da was gelesen, finde es aber im Augenblick nicht.

Gruß Horst
__________________
Ich bin ein Rebell! Ich nehme morgens Elmex und abends Aronal!
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  #24  
Alt 14.07.2013, 21:19
hudemcv
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Das Finanzamt kann selbst entscheiden, ob es das Fahrzeug als LKW oder PKW einstuft, wenn beides von der Sache her möglich wäre.

Auch wenn zb im Fahrzeugschein LKW steht.
Das haben die geändert, weil viele ja auch ihre 3 türigen Golf von der damaligen Post als LKW zugelassen hatten und das denen irgendwie "quer" ging.

Das FA entscheidet das selbst!
Ich würde Einspruch erheben! Unzwar pronto!
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  #25  
Alt 18.07.2013, 18:55
Hamm
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wo ist das Problem,geh mit dem dem steuerbescheid zur Versicherung,und las ihn als pkw versichen,
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  #26  
Alt 18.07.2013, 21:29
hsllacky
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Ich glaub nicht daß die Versicherung das auch so sieht, die werden sich schön an die Zulassung halten und da steht Lkw.
Deswegen hab ich das Auto gekauft und dafür nutze ich es auch. Es geht mir ja auch um die Anerkennung der rein geschäftlichen Nutzung. Das wird mit Pkw-Zulassung sicher nix.
Ich werde Widerspruch einlegen und vom Ausgang berichten.
Übrigens hab ich grundsätzlich nichts dagegen meine Steuern ordnungsgemäß zu zahlen, aber hier sehe ich mich irgendwie bestraft und das gefällt mir garnicht.
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  #27  
Alt 19.07.2013, 06:02
VITO-Power
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Die Anerkennung der rein geschäftlichen Nutzung hängt nun überhaupt nicht von der Zulassungsart oder der Steuereinstufung ab.
Rein die tatsächliche Nutzung entscheidet (auch einen als LKW zugelassenen Van kann ich privat nutzen) Sobald die private Nutzung als möglich angesehen wird, hilft nur noch das Fahrtenbuch.
Die Möglichkeit der privaten Nutzung gilt aber normalerweise als ausgeschlossen, wenn entweder eine feste Abtrennung hinter der ersten Reihe (Fahrer und Beifahrer) ist, oder das Fahrzeug z.B. mit einer festen Werkstatteinrichtung versehen ist. Verhandlungssache ist es bei z.B. Vans, in dem die hinteren Sitze nicht eingebaut sind, wenn die ständige Beladung (z.B. Servicefahrzeug, also nicht durch Lieferverkehr) so aufwändig zu entfernen wäre, dass eine einfache private Nutzung nicht möglich ist.
Bei mir hat bisher immer ein freundliches Gespräch mit meinem Sachbearbeiter geholfen (vor dem Widerspruch) um einen Widerspruch mit der richtigen Begründung wirkungsvoll zu verfassen.
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Folgender Benutzer sagt Danke zu für den nützlichen Beitrag:
  #28  
Alt 19.07.2013, 09:15
hsllacky
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Moin, hab grad nochmal mit dem Finanzamt telefoniert. Sie sagen freundlich aber bestimmt die einzige Möglichkeit den Steuerbescheid wieder zu ändern ist das entfernen oder verschweißen der hinteren Sitzbefestigung und das Vorführen beim FA zur Abnahme. Ob die Sitze drinn sind oder nicht, selbst ob ich überhaupt welche besitze (ist schließlich keine Serienausstattung!) ist irrelevant, einzig die Möglichkeit welche einbauen zu können reicht aus um die Pkw-Besteuerung anzuwenden. Mein Hinweis auf die Paragraphen in der Begründung nützt auch nichts.
Pkw-Versicherung ist möglich aber wahrscheinlich nur mit Änderung der Zulassung auf Pkw.
Und ja, geschäftliche bzw. private Nutzung sind ein anderes Paar Schuhe.
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  #29  
Alt 19.07.2013, 09:31
VITO-Power
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Da bei einem eingebautem Lastschutzgitter hinten keine Sitze mehr eingebaut werden dürfen, würde ich einfach noch einmal freundlich nachfragen, ob der Einbau eines solchen Gitters genauso eine Lösung bringen würde.
Mit dem Lastschutzgitter würdest du, da du das Fahrzeug ja geschäftlich zu Transportzwecken benutzt, auch einen Schritt Richtung Ladungssicherung gehen ...
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  #30  
Alt 19.07.2013, 10:41
hsllacky
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Ein Lastschutzgitter wäre eine Möglichkeit, obs dem FA reicht weiß ich nicht, denn man könnte es ja wieder ausbauen. Eine Erhöhung der Sicherheit bringt es auf jeden Fall.
Es nervt einfach daß die sich an paar cm Ladelänge festhalten und die tatsächliche Nutzung eigentlich keinen interessiert. Fahre ich mit nem Sprinter hoch und lang mit 6 Sitzen durch die Gegend ist die Lkw-Steuer ok aufgrund von genug Laderaum oder Länge. Aber so ein Monster-Auto brauch ich nicht.
Ich werde mein Fahrzeug sehr wahrscheinlich so lassen wie es ist, denn so nutzt es mir am meisten, nämlich mit der Möglichkeit auch mal schnell 5 Sitze einzubauen. (Wenn grad jemand da ist der die 2er Sitzbank mitschleppt)
Vielleicht wirds ja was mit der Pkw-Versicherung, spar ich da eben die 200€ wieder ein.
Schwachsinnige Bürokratie sag ich nur, wie das Sonntagsfahrverbot für Transporter mit Anhänger.
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