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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#21
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![]() Zitat:
In meinem KFZ- Schein steht Wohnmobil und das kann sogar der Spanier lesen. Bei einer normalen Fahrzeugkontrolle musste ich meinen Kfz- Schein vorzeigen und nach ausgiebigen studieren des Scheines erklärte der Polizist mir stolz: Ah, una Coche Caravana.
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#22
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Dann war er unzureichend geschult.
Die Vorderseite der Zulassungsbescheinigung enthält keine Landessprache, die Kennziffern sind auf der Rückseite erläutert. Wenn er mit der unter "J" - Fahrzeugklasse - nichts anzufangen weiss, sollte er sich mit Verkehrskontrollen diesbezüglich zurückhalten.
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Gruß Reinhard |
#23
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versuch das mal dem spanier dann klar zu machen
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#24
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Danke für den Einwand. Ich werde mir vorsorglich die Landessprachen der Zulassungsbescheinigung beschaffen vor meinem Trip in den Süden ..
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Gruß Reinhard |
#25
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Und wie sieht das dann mit größeren Alufelgen und breiteren Reifen aus ?
Die sind doch im Teil I nicht mehr eingetragen. Hab mal hier irgendwo in einem Beitrag gelesen, daß dafür das COC auch zu gebrauchen ist. Ich habe leider keine Ahnung, da ich dieses Teil noch nie gesehen habe. Gruß, Dirk |
#26
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im CoC stehen auch nicht immer alle freigegebenen größen, sondern nur dir, mit denen der wagen auch vom band rollen "kann".
wichtig ist, dass deine felgen ne ABE haben und die größe vom hersteller frei gegeben ist und deine reifen ne e-nummer haben warum sollte es in spanien einen polizisten interessieren, ob deine felgen nich richtig sind?!?! die in deutschland stationierten britischen soldaten fahren auch nach EU recht in DEU haben aber sachen am auto, bei denen hier jeder TÜV angst bekäme. deshalb ist der wagen trotzdem nach britischem recht zulassungsfähig und EU-weit zugelassen! |
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#27
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Am besten ist eh' bei Sonderrädern die ABE des Felgenherstellers und die Unbedenklichkeit des Reifenherstellers für das konkrete Fzg. mitzuführen.
Sozusagen das, was auch bei der HU notwendig ist. Kostet nichts und spart im Fall der Fälle Zeit und Ärger.
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Gruß Reinhard |
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#28
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Da ich auf unserem Viano zur Zeit eine eher ungewöhnliche Reifengröße darauf habe bin ich zum TÜV mit Gutachten und so. Bei der Zulassungsstelle haben die mir dann erklärt, dass die Eintragung mehrerer Reifengrößen in den Zulassungsbescheinigungen nicht mehr möglich sei und haben mir dann die Betriebserlaubnis via Stempel auf dem TÜV Gutachten erteilt (sogar kostenlose man stelle sich vor).
Sorry aber da sind Fälschungen Tür und Tor geöffnet, die Diskussionen bei Kontrollen insb. im Ausland kann ich mir lebhaft vorstellen, wenn man dann der Landessprache nicht mächtig ist kommt richtige Urlaubsstimmung auf, Dank sei der Europäischen Bürokratie.
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Grüße Volker Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung |
#29
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also ehrlich:
ich habe NOCH NIE von einem fall gehört, indem ein EU-ausländischer polizist sich dafür interessierte, ob dein wagen auch vorschriftsmäßig zugelassene teile verbaut hat, weil die zulassung zwar EU weit gültig aber eben auch EU weit völlig verschieden ist. ein in deutschland zugelassenes auto darf überall in der EU ´rumfahren und es interessiert (meiner meinung und erfahrung nach) keinen dänischen, holländischen, italienischen usw. polizisten, warum dein wagen ne zulassung hat. es interessiert nur, DASS der wagen ne zulassung hat. im übrigen weiß ich durch mein quad, dass zulassungsbestimmungen zwar generell EU weit gleich aber mancherorts eben gleicher sind. nationales recht darf das EU recht abändern! zB darf man in deu ein quad an sich nur mit 20 PS fahren, egal wieviel es hätte und in deu MUSS auch zwingend ein kennzeichen vorn dran. wenn man die volle leistung haben will, muss man das teil mühsam zu einer "zug"maschine umbauen (inkl. anhängeekupplung) usw. deutsches recht sticht da ebne EU recht. und noch was: obwohl mein quad eine EU zulassung hat, darf in great britain damit nicht auf öffentliche straßen! es ist ein einziges hin un her, aber bei PKW unproblematisch |
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