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  #11  
Alt 06.01.2009, 13:18
Aegir
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Zitat:
Zitat von Pilotuser Beitrag anzeigen
Ich meine auch nicht einen 1 Tonnen Hänger. Aber wenn man halt 2,5 T Hänger fährt und alle 15 Jahre Umzieht und noch einen Sprinter hat und sonst einen z.B. einen Astra fährt(es sind nicht alle gewöhnt einen Viano, ... zu fahren), ist es ein großer Unterschied und dann bin ich froh das nicht jeder gleich mit einem riesen Ding rum fahren darf.
Darin liegt doch genau der Irrsinn. Ich habe vor 10 Jahren den Sportbootführerschein erworben. Mein Wissen heute: nahe Null. Aber fahren darf ich.

Und wenn Dein obiges Beispiel vor 15 Jahre zum letzten Umzug den Schein gemacht hat, dann darf der heute auch noch. Kann es aber längst nicht mehr.
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  #12  
Alt 06.01.2009, 13:34
Pilotuser
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Von deinem Erste Hilfe Kurs heißt du auch noch 10%. Möglicherweise nicht mehr wie etwas ging, aber dass da was war worauf man achten muß.
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  #13  
Alt 22.03.2010, 21:02
hudemcv
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die BE regelung ist eine frechheit...jeder halbwegs anständige mensch würde auch nicht (auch wenn er dürfte) mal eben in den dicksten sprinter steigen und noch 3 t drehschemelanhänger dran hängen....

wer so unverantwortungsbewusst ist und an selbstüberschätzung leidet sollte den führerschein komplett abgeben....

BE kneift aber solche leute wie mich, die eben "etwas" spät geboren sind aber nun nur diesen B mist fahren dürfen.

ich habe ca. 5000 km erfahrung mit anähngern von ca. 1.5 t und ich darf trotzdem keine schwereren züge fahren als ein 17 jähriger, der gerade BE gemacht hat (mit nem LEEREN 750 kg anhänger an nem golf plus)

lächerlich...mehr nicht
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  #14  
Alt 22.03.2010, 21:09
Fluffymobil
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Tja- da hat die Fahrlehrerlobby eben sehr gute Arbeit geleistet! Die denken eben an Ihresgleichen
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  #15  
Alt 22.03.2010, 23:35
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....nicht weniger gefährlich ist es wenn ältere Fürerscheinbesitzer das erste mal einen 7,5tonner fahren!

Das ist ein ausgewachsener Lkw!

In Ro war vor 30 Jahren und länger bei 3,5t Ende und die Klassen A, B, C, D, E,..... hat es ebenfalls schon gegeben. So viel zum Fortschritt in D!


Dichter und Denker
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Gruß aus OWL
Helmut



Geändert von v-dulli (08.07.2012 um 10:34 Uhr)
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  #16  
Alt 23.03.2010, 08:30
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Hallo,

mann Leute bin ich froh, dass ich noch meinen alten 3 er Führerschein habe, und mit einem Zugfahrzeug mit 7,49 t einen Anhänger mit Doppelachse faktisch fast ohne Gewichtsbeschränkung fahren darf. Wenn man es nicht gewohnt ist muss man halt etwas langsamer machen und wenn man sich nicht traut kann man sich ja freiwillig 2 Stunden bei einem Fahrlehrer nehmen bzw. ein Fahrsicherheitstraining (ist grds. auch ohne Anhänger sinnvoll m.E. sogar in wiederkehrenden Abständen zum Auffrischen - ich habe es schon 3 oder 4 mal hinter mir) für Gespannfahrer machen.

Da ist eben Eigenverantwortung gefragt. Aber die unterbindet unser Staat wo er kann und entmündigt seine Bürger so nach und nach und hinterher wundert er (der Staat) sich, wenn alle nach dem Staat und seiner Fürsorge schreien.
__________________
Grüße

Volker






Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung
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  #17  
Alt 23.03.2010, 08:35
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Das iss ja das verfluchte Problem beim alten Führerschein auf den neuen EU Schein umschreiben zu lassen! Man muss da höllisch aufpassen das am Ende auch alles drin iss was man vorher machen durfte!!!!!!
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  #18  
Alt 23.03.2010, 10:50
pogi1956
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deshalb hab ich noch den "Alten" und man hat die Lacher immer auf seiner Seite ..... hat doch auch schon was :-)

Gruß

Michael
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  #19  
Alt 23.03.2010, 12:20
Fluffymobil
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Real war mit dem "alten" Dreier ja bei 7,5 t noch lange nicht Schluß! Findige Fahrzeugbauer (ich glaube, Kögel war einer von denen) erdachten seinerzeit den durch eine Gesetzeslücke möglichen "3er-Brückenzug", der es auf 18 t tatsächliches Gesamtgewicht brachte. Wohlgemerkt, mit dem Pkw Führerschein! Und ich glaube kaum, dass es deshalb vermehrt zu UNfällen gekommen ist. Die Firmen, die diese Fahrzeuge einsetzten, achteten sehr genau darauf, welcher ihrer Fahrer auf so einen Bock kam!

Mir wurde mit 18 Jahren auch ein "echter" 7,49 Tonner (DB 811) einer Getränkefirma anvertraut. Kurze Einweisung und das war es. Ich halte diese staatliche Regelungswut für sie stark übertrieben.
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  #20  
Alt 23.03.2010, 22:15
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Ich verstehe Euch ja aber wieviele sind nicht mal in der Lage mit 'nem Kleinwagen zu fahren und die sollen dann einen Lkw. fahren?
Schaut euch mal die Sprinter und Co. der Paketdienste an dann versteht Ihr wovon ich spreche!
__________________
Gruß aus OWL
Helmut


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