![]() |
|
Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
![]() |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
||||
|
||||
![]()
Ist er denn noch bei whatsapp aktiv...?
Wenn er sich als gewerblich ausgibt, müsste er doch auch ein Impressum mit weiteren Kontaktangaben haben. Unter Deinem Link finde ich nichts... - ![]() Gruss Nico + Crew (Und Hundebild bei whatsapp...) |
#2
|
|||
|
|||
![]()
Ja, ist er... er schreibt, er hätte die Möglichkeiten nicht das Geld zurückzuzahlen. Und an meiner Stelle würde er dasselbe tun...bzw. Strafanzeige machen. Er schreibt in sehr gutem Deutsch.
Ebay hat das Inserat gelöscht, aber es kommt bestimmt bald ein Neues.... Gesendet von iPhone mit Tapatalk |
#3
|
||||
|
||||
![]()
Ist ja mal eine neue Variante...!
Also der Kerl ist anscheinend greifbar...? Ich ging davon aus, dass es sich um Fake-Anmeldungen handelt, wo die Drahtzieher in Nigeria sitzen... Somit würde ich ihn mit kurzer Fristsetzung um Rücktransaktion des Geldes ersuchen und ihm bei Verweigerung mit einer Betrugsanzeige drohen. Für vorsätzlichen Betrug gibt Knast...! - ![]() Gruss Nico + Crew |
#4
|
|||
|
|||
![]() Nö, nicht in Deutschland. Dafür muss der TV schon mehrfach aktenkundig (Staatsanwaltschaft) in Erscheinung getreten sein, ein Einzelverfahren langt da noch nicht, denn die Schadenssumme ist zu niedrig. Außerdem endet die deutsche Strafverfolgung oft an der Grenze. Ausländische TV agieren in der Regel aus einem sicheren Raum heraus, auf den hat die deutsche Justiz keinen Zugriff. Anmerkung: Die deutsche Strafverfolgung sorgt auch nicht dafür, dass mögliche Schadenersatzansprüche eines Geschädigten durchgesetzt werden. Das deutsche Strafrecht sichert einzig und allein den Strafanspruch des Staates. Für die Sicherung zivilrechtlicher Absprüche gubt es das BGB und die zivilen Gerichte. Soll heißen: Selbst wenn ein Täter durch ein Gericht strafrechtlich verurteilt wird, hat man sein Geld noch nicht zurück. Hinzu muss man dann in der Regel ein Zivilprozeßverfahren anstrengen. Nur in wenigen Ausnahmefällen kann es im Strafverfahren zur Befriedigung zivilrechtlicher Ansprüche kommen. Beispielhaft sei hier die Adhäsionsklage angeführt, oder aber das Gericht sieht von einer Strafe unter Auflage (Entschädigung pp.) ab. |
Folgende 4 Benutzer sagen Danke zu für den nützlichen Beitrag: | ||
#5
|
|||
|
|||
![]()
@fiume09
Um an die Daten des Verkäufers zu kommen, diese benötigst Du, um gegen ihn zivilrechtlich vorgehen zu können, solltest Du eine Strafanzeige wegen Betruges erstatten. Da hast eine Handynummer und eine Bankverbindung. Über Telefonnumer und Kontonummer lässt sich der Inhaber feststellen. Das macht man im Regelfall im Rahmen eines Strafverfahrens auch. Über einen Anwalt kannst Du dann Akteneinsicht bekommen und so an die Daten gelangen. Außerhalb eines Strafverfahrens verifizierte Daten zu erlangen ist mehr als aufwendig und oft nicht zielführend. Ein Mahnbescheid kostet in Deutschland nur ein wenig Kleingeld. Sollte der Schuldner hier dann die Rechtsmittelfrist vertreichen lassen (passiert sehr oft), hast Du sofort einen vollstreckbaren Bescheid und kannst einen Gerichtsvollzieher mit der Beitreibung deines Geldes beauftragen. Bedenken musst Du hier allerdings, dass Du die Kosten für erfolglose Pfändungsversuche tragen musst. Generell muß der Schuldner die Kosten des Mahnbescheides und des Gerichtsvollziehers tragen. Geändert von purple (19.01.2020 um 14:39 Uhr) |
Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu für den nützlichen Beitrag: | ||
#6
|
||||
|
||||
![]()
Spielt sich denn alles in der Schweiz ab...?
- ![]() |
![]() |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|
![]() |
||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Kleinanzeigen | Bernd | Fragen & Anregungen zum Forum | 2 | 18.05.2012 17:27 |
Udo´s V bei Ebay | Vloh230 | ebay / kleinanzeigen.de Verkäufe | 0 | 15.03.2006 20:19 |