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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#21
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![]() Zitat:
Guten Abend, OK, OK. Da muss ich mich bei Dir Entschuldigen. Entschuldigung. Das hat sich zuvor anderst gelesen. Aber da sieht man mal wieder, wie sich manche Worte aufschaukeln können. Aber bitte nicht böse nehmen. ![]() ![]() ![]()
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
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#22
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Auch Frau Merkel würde von mir nur Ware gegen Vorkasse erhalten!
![]() Walter |
#23
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![]() Und was hilft es dem TE wie Du Frau Merkel einschätzt? |
#24
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Bitte Leute, haltet den Ball flach!
Unabhängig ob mit oder ohne "Aua", es hat ein Hauch von Hetze, und das sollte es hier so nicht geben. Es ist Ärgerlich, keine Frage, und auch ich hätte so eine Wut, aber dann eher an einen Hersteller mit "Alles oder Nichts". Udo sag mal, könnte besagte Person zufälligerweise beim Herbsttreffen dabei gewesen sein? Mir kam da zu Ohren bezüglich der "Ersatzteile".... Aber bitte, nüchtern und Emotionsfrei, ich weiß wie im innern es bei dir aussieht. |
Folgende 5 Benutzer sagen Danke zu thw für den nützlichen Beitrag: | ||
#25
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Guten Abend, da kannst Du recht haben, den Namen des Schuldner in der Öffentlichkeit zu nennen ist nicht legitim. Was darf man ins Internet stellen???? Hier ein Beispiel: AW: Was darf man ins Internet stellen? Zitat von Klaus 3500: Was darf man ins Internet stellen?Alles, was erlaubt bzw. nicht verboten ist. Zitat von KLaus 3500: Darf man unter Angabe von Namen und Adressen einer Person Daten und Fakten bezüglich seiner erheblichen finanziellen Schädigung durch diese Person ins Internet stellen1. Eine solche Veröffentlichung ist vom Recht umfaßt, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern, Artikel 5 Grundgesetz; dieses Recht ist nur von den Vorschriften zum Ehrenschutz und den allgemeinen Gesetzen beschränkt. 2. Andererseits gewährt das Grundgesetz jedem die ungehinderte freie Entfaltung seiner Perösnlichkeit, Artikel 2. Daraus wurde ein sogenanntes "allgemeines Persönlichkeitsrecht" erfunden. Dieses Persönlichkeitsrecht ist offenkundig verletzt, wenn jemand (selbst ein höchstgradig krimineller Betrüger) zum Gegenstand einer kritischen öffentlichen Berichterstattung unter Namensnennung gemacht wird. Es wäre jetzt abzuwägen, welches Grundrecht als schwerwiegender angesehen werden müßte. Dies will die Rechtsprechung davon abhängig machen, einen wie guten Rechtfertigungsgrund es für den Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des in öffentlichen "Warnungen" namentlich Genannten gebe. Dies soll sich danach richten, ob die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse an der Mitteilung haben kann; dann könnte sich der namentlich Genannte nicht gegen die Nennung seines Namens wehren ( vielleicht gegen die Nennung seiner (Privat-)Anschrift? ( Meines Wissens hatte ein Gericht die Adressangabe dann für erlaubt gehalten, wenn es dafür einen sachlich gerechtfertigten Grund gibt, etwa weil eine Vielzahl Geschädigter (noch) an der Geltendmachung von Ansprüchen gegen einen "Untergetauchten" interessiert sein könnte usw. ) um andere vor der Person zu warnen?Hmm Angenommen, es würde alles sachlich ohne jegliche Beleidigungen formuliert, darf man den anderen dann auch Betrüger nennen, wenn bereits die Polizei gegen denjenigen ermittelt?Wenn die Bezeichnung "Betrüger" als ( vielleicht überspitzt formulierte ) Meinungsäußerung gewertet würde, wäre sie vielleicht noch zulässig. Wenn sie als TATSACHENBEHAUPTUNG angesehen würde, wäre sie als unwahre Behauptung unzulässig, wenn erst/nur die Staatsanwaltschaft wegen Betrugsverdachts ermittelt und/oder Anklage erhoben hat, aber (noch) keine Verurteilung erfolgt ist. Eine WAHRHEITSGEMÄSSE, öffentlich per Internet verbreitete Bezeichnung als (rechtskräftig verurteilter) Betrüger kann als rechtswidrige Persönlichkeitsrechtsverletzung unzulässig sein, wenn es keinen anerkennenswerten Rechtfertigungsgrund dafür gibt, die Verurteilung zu einer Strafe wg. Betrugs publik zu machen ... Aus Zitat: http://www.juraforum.de/forum/t/was-...tellen.296311/ Vielleicht war das Hilfreich.
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
#26
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Danach wäre die Namensnennung also nicht nur nicht legitim sondern sogar nicht legal.
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#27
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Genau. So sagt es auch das Gesetz.
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#28
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Nicht nur Promies oder Politiker können dagegen angehen, auch der normale Bürger.
Das kann auch dazu führen das ein Forum "beschlagnahmt" werden kann, zumindestens der Server samt Inhalt, zzgl. möglicher HomePC und neuerdings auch Smartphone und Tablet. Vermutlich sogar von beiden Seiten... |
#29
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Guten Abend, muss thw recht geben. Man muss den Ball flach halten. So Bedauerlich das ganze ist. Geduld ist eine Tugend. Siehe auch meinen Beitrag bez. der öffentlichen Bekanntmachung der Schuldner. Das kann ein Schuss in den Offen geben. Nur meine Meinung.
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#30
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Hallo Udo,
Ich weiss nicht wie du machst, hast du einen Magneten der Unglück und Pech anzieht. Erst der V und jetzt das, ist echt sch..... gelaufen, schlaf ne Nacht drüber und morgen mit kühlen Kopf an die Sache rangehen. Hier im Vorum Ross und Reiter zu nennen sollte vorher wirklich rechtlich abgesichert werden sonst kann der Schuss schnell nach hinten losgehen. Es hilft uns allen nicht wenn unser Presi dann auch noch irgenwann vor den Kadi muss und für solche Sachen als Verantwortlicher gerade stehen muss. Ich weiss nicht was in solchen Personen vorgeht, in einer Gemeinschaft wo man sich kennt, einen Kollegen über den Tisch zu ziehen und seine Gutmütigkeit schamlos auszunutzen. |
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