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#11
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Es gibt bestimmt genug Caravanisten welche lieber nen Bogen um Waagen machen, allein um ihr Gewissen nicht unnötig zu belasten.
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#12
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![]() Zitat:
Das tatsächliche Gewicht steht in den COC Papieren ! In meinem Falle sind das 2257 kg. Eine Kopie der COC Papiere liegt unter anderem auch im Handschuhfach. Ob das Leergewicht mit 0,8 oder 1,0 multipliziert wird steht auch eindeitig geschrieben. Entweder muss der Wohnwagen (nicht normaler Hänger dort wird mit 1,1 oder 1,2 multipliziert) eine Antischlingerkuplung haben oder das Zugfahrzueg ein Antischlingersystem was auch für Anhänger geignent ist. In meiner M Klasse ist ein spezuielles ESP für Anhänger drinnen daher war ich mir nicht sicher ob der Punkt mit ESP für den Vito in Frage kommt, da es ein einfaches ESP gibt und ein ESP mit "Anhängerfunktion". Aber der Her Dulli hat es ja bestens ergänzt
Aber da wir ja gemerkt haben das unsere Polizei eigentlich keine Ahnung hat dürfte es egal sein auser man gerät an einen der sich auskennt :-) Dann wird das Fahrzeug ausgeräumt und kommt auf die Waage. ------------------------------------------------------------- Tempo 100-Regelung für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kombinationen aus • Pkw • anderen mehrspurigen Kraftfahrzeugen (z.B. Wohnmobil) mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t • Kraftomnibussen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t mit Tempo 100 Zulassung gemäß § 18 Abs. 5 Nr. 3 StVO mit Anhängern beträgt auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gemäß der 9. Ausnahme-Verordnung zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) 100 km/h, wenn die folgend aufgeführten Bedingungen erfüllt sind. 1. Das Zugfahrzeug ist mit einem automatischen Blockierverhinderer (ABV / „ABS“) ausgerüstet. 2. Der Anhänger ist für 100 km/h gebaut (insbesondere zu beachten: Eignung von Achsen und Radbremsen). 3. Die Anhängerbereifung muss zum Zeitpunkt der Fahrt jünger als 6 Jahre sein und mindestens den Geschwindigkeitsindex L aufweisen (für 120 km/h) 4. Der Anhänger muss so beladen werden, dass die maximal zulässige Stützlast annähernd erreicht wird. Durch eine hohe Stützlast wird das Fahrverhalten der Kombination verbessert. Zu beachten ist dabei jedoch, dass weder die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs noch die des Anhängers überschritten wird. 5. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers (zG Anh) darf folgenden Wert nicht überschreiten: zG Anh = X Leermasse Zugfahrzeug Für X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung der Kombination folgende Werte: Technische Ausrüstung des Anhängers ohne hydraulische Stoßdämpfer mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern Wohnwagen andere Anhänger 0,3 0,8 bzw. 1,0* 1,1 bzw. 1,2* Die mit „*“ versehenen Werte dürfen in Anspruch genommen werden wenn der Anhänger mit: • einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung) ausgerüstet ist, für die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt, oder • mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbständigen technischen Einheit ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird, oder das Zugfahrzeug ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt. In jedem Fall gilt, dass die zulässige Anhängermasse nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs. 6. Der Fahrzeugschein des Anhängers muss einen Vermerk bezüglich der Eignung für den Tempo 100 Betrieb in einer Kombination enthalten, in dem das kleinste zulässige Leergewicht des Zugfahrzeugs angegeben ist. Hat der Anhänger keine eigene Fahrdynamik-Stabilisierungseinrichtung mit Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 und sollen dennoch die erhöhten X-Werte 1,0 oder 1,2 in Anspruch genommen werden, muss im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs eingetragen sein, dass das Fahrzeug mit einem Stabilisierungssystem ausgestattet ist, das den Betrieb des Fahrzeugs mit Anhänger bei hoher Geschwindigkeit verbessert. Enthalten Ihre Fahrzeugdokumente keinen Hinweis auf die Eignung für den Tempo 100-Betrieb in einer Kombination, begutachtet ein Sachverständiger der TÜV NORD Mobilität Ihr Fahrzeug gerne und erstellt Ihnen einen Änderungsvorschlag für die Fahrzeugdokumente, der alle erforderlichen Angaben beinhaltet. Zusätzlich erhalten Sie ein Informationsblatt über die Voraussetzungen zur Nutzung der Tempo 100-Regelung. Unter Vorlage unseres Änderungsvorschlages können Sie bei der Zulassungsstelle einen neuen Fahrzeugschein und die gesiegelte Tempo 100-Plakette beantragen. Erst nachdem Sie diese Plakette an der Rückseite Ihres Anhängers angebracht haben, können Sie die Tempo 100-Regelung nutzen. |
#13
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Woher weiß mein Viano eigentlich dass gerade ein Anhänger hinten dran bammelt und das ESP Anhängermäßig regeln sollte?
Grüße Kurti |
#14
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Einersets an der Anhängersteckdose und andererseits über die verbaute Sensorik des ESP.
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
Folgender Benutzer sagt Danke zu v-dulli für den nützlichen Beitrag: | ||
#15
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Hallo,
habe ich das richtig im Kopf, dass mit dem Modelljahr 2007 (ab Okt/Nov.06) das Anhänger ESP bei AHK ab Werk serienmäßig verbaut ist ?
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Grüße Volker Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung |
#16
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TSA (Trailer Stability Assistent) ab (ca.) September 2007 Zitat:
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Gruß aus OWL Helmut ![]() Geändert von v-dulli (09.07.2014 um 11:41 Uhr) |
Folgender Benutzer sagt Danke zu v-dulli für den nützlichen Beitrag: | ||
#17
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Bei mir steht nur: BB3 elektrisches Stabilitätsprogramm (ESP)
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#18
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Was sollte da sonst noch stehen?
BB3 beinhaltet EBV - Elektronische Bremskraftverteilung ABS - Antiblockiersystem ASR - Antriebsschlupfregelung BAS - Bremsassistent ROM - Roll Over Mitigation RMI - Roll Movement Intervention LAC - Load Adaptive Control EUC - Enhanced Understeering Control TSA - Trailer Stability Assist (Anhängerstabilisierung)
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu v-dulli für den nützlichen Beitrag: | ||
#19
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![]() Zitat:
Bei VW, Skoda usw. weiß ich, dass die Erkennung, ob ein Anhänger dran ist, durch das Einstecken des Steckers in die Steckdose, erfolgt. Aber nun zum Problem: Was ist, wenn ich einen Fahrradträger nutze und den Stecker des Trägers einstecke? Ich will damit 130 km/H, vielleicht auch mehr fahren und die Elektronik bremst mich auf einmal herab, weil sie meint, ich hätte nen Anhänger dran............ist bei Skoda mal der Fall gewesen, die Betriebsanleitung im VW Tiguan beschreibt das Problem ebenfalls mit dem Verweis, dass das Fahrzeug durch die Elektronik abgebremst werden kann, ohne dass ich das überhaupt möchte!! Andreas |
#20
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
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Stichworte |
100 Km/h, 100 km/h Regelung |
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