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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#11
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Zulassungsmöglichkeiten als
WoMo nur der Viano Fun Pkw nur der Vito Kombi, evtl. der Mixto; Der Vito Kasten ist immer LkW und die übrigen Viano sind immer PkW (abgesehen mal von nachträglichen erheblichen Umbauten)
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Gruß Reinhard |
#12
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drdisketti hat mal wieder alles richtig erklärt.
![]() Beim MP besteht keine Wahl mehr zwischen PKW -oder WoMo- Zulassung. Der ist immer ein Wohnmobil.
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#13
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Hat er nicht richtig erklärt.
Weil die Spanier kennen unsere Zulassungen ja prinzipiell nicht oder steht das im Schein? Könnte ja auch meinen Vianno auflasten und dann als lKW eintragen lassen, bzw. den Vito. so prinzipiell, odeR? |
#14
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Seitdem wir nicht mehr mit Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein hantieren sondern mit einer Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, ist das vergleichbar dem Führerschein Europa- (genauer: EU) weit genormt.
Weiteres Merkmal dafür ist das sog. COC-Papier (oder auch Übereinstimmungserklärung genannt). Insofern - schlechte Ausfluchtmöglichkeit in Espania.
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Gruß Reinhard |
#15
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Nein, das ist (seit 2005) nicht mehr gewichtsabhängig sondern kommt nur noch auf die Zahl der Sitzplätze und damit dem Verhältnis zwischen Fracht- und Personenzuladung hinsichtlich Fläche und Gewicht an.
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Gruß Reinhard |
#16
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![]() Zitat:
also nen vito kombi ohne sitze hinten ist noch lange kein lkw ![]() |
#17
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- das liegt dann eher an der Möglichkeit, hinten Sitze einbauen zu können, als an der fehlenden Trennwand nach meiner Kenntnis.
Und - verkehrsrechtlich ist nicht zwingend gleichbedeutent mit fiskalisch ! Also Kfz-Steuer und 1%-Besteuerung sind nochmals Ermessensspielraum des Finanzamtes.
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Gruß Reinhard |
#18
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![]() Zitat:
muß man dieses COC-Papier im Ausland mit sich führen oder reicht die Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II ? Sorry, weiß jetzt nicht genau, welches der eigentliche Fahrzeugschein ist. Gruß, Dirk |
#19
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ohne CoC wäre dein auto garnicht zugelassen worden, bzw., wenn es nich dem CoC entsprechen würde.
hab ich noch nie gehört, dass man das CoC eines fahrzeugs mithaben muss. müsste man sich ja auch ersteinmal beim händler ausdrucken lassen!. teil I (Fahrzeugschein)müsste normalerweise reichen. |
Folgender Benutzer sagt Danke zu für den nützlichen Beitrag: | ||
#20
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Das "Certificate of Conformity" ist eher ein Dokument für die Zulassung innerhalb (anderer) EU-Länder. Etwa vergleichbar mit dem, was früher "Grauimport" hieß.
Im Straßenverkehr benötigst Du es nicht. Nach meiner Erfahrung übrigens nur für Pkw-getypte Fahrzeuge, Lkw haben das lt. meiner Auskunft von Daimler nicht.
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Gruß Reinhard |
Folgender Benutzer sagt Danke zu drdisketti für den nützlichen Beitrag: | ||
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