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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#461
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Achso. Auch Kontaktperson bekommen nen Krankenschein.. man hat ja Kopfschmerzen.. 🤪
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#462
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Meine Frau hatte auch keinen Krankenschein, sondern nur den Schriebs vom Gesundheitsamt, daß ihr PCR-Test positiv war.
Das hat der Arbeitgeber akzeptiert. Allerdings ist sie auch vollständig geimpft, falls das nun wieder einen Unterschied machen sollte ![]() Aber sie war eindeutig nicht in Quarantäne, sondern in Absonderung wegen Erkrankung... |
#463
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Nunja, wir müssen es als Lehrgeld abtun.
Damit hat alles seine Bestätigung. Glaube nicht alles, was Ämter sagen, sondern finde die Wahrheit selbst. Nun geht sie wieder hochmotiviert auf Coronastation......
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...:::...Ich würde so gern die Welt verändern, aber Gott gibt mir den Quellcode nicht...:::...
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Folgender Benutzer sagt Danke zu sessi für den nützlichen Beitrag: | ||
#464
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![]() Zitat:
Eigentlich hätte Sie auch in Quarantäne gemusst. Zumindest is das bei uns im Kreis so. JEDER der positiv ist muss in Quarantäne. Wobei worin is der Unterschied zwischen Quarantäne und Absonderung? |
#465
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![]() Zitat:
Nur ein begrifflicher. Quarantäne = nicht krank, nur Kontaktperson. Absonderung = krank. Ich glaube Absonderung geht auch noch weiter, also daß man sich auch von der Familie im selben Haushalt fernhalten soll (wie auch immer das geht). Aber da bin ich nicht sicher, ob das wirklich so war, müßte ich mal die Schreiben vom Amt lesen... Wird natürlich im täglichen Sprachgebrauch munter vermischt... |
#466
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Ja das kann so sein.. der infizierte soll sich absondern. Wobei das quatsch is, weil wenn es festgestellt wird sind die anderen eh schon infiziert bzw. wollen es ja ja. Damit der Winterurlaub mit 2G gerettet ist.. 🤪
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#467
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Naja, meine Frau hat nur meine (mit 11 Jahren natürlich ungeimpfte) Tochter angesteckt. Meine 14-jährigen Kinder und ich (alle durchgeimpft) sind nicht krank geworden. Obwohl ich denke, daß wir schon mit dem Virus in Kontakt gekommen sind.
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#468
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Und nun knickt auch Bayern (etwas) ein!
Es dürfen jetzt auch wieder Ungeimpfte in Spielzeuggeschäfte…! Wäre noch interessant, ob das auch für Männer-Spielzeug (Sportwagen + Moppeds) gilt? - ![]() https://www.welt.de/wirtschaft/artic...-Ausnahme.html - ![]() Gruss Nico + Crew |
#469
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Hallo:
ZITAT: " Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat Brettspiele, Puzzles, Bausets, Puppen, Actionfiguren und Co. als täglichen Bedarf eingeordnet (Az.: 20 NE 21.3012) und damit auf eine Stufe gestellt mit Lebensmittelgeschäften und Drogerien oder auch mit Baumärkten und Apotheken." Ist ja schön, aber daran, dass der tägliche Bedarf hier anders definiert wird, sieht man, wie beliebig das Ganze ist. Die Richter des VGH in Bayern sehen das so, die in BW so und in jedem anderen Bundesland vielleicht wieder anders. Wo bleibt da der Bestimmtheitsgrundsatz, der für jeden Eingriff des Staates gegenüber den Bürgern gilt -vor dem Hintergrund des Grundgesetzes ist dieser Grundsatz meiner Meinung nach schlicht nicht eingehalten, ich weiß, dass das in der Rechtsprechung (teilweise) anders gesehen wird, danach genügt es eine exemplarische Aufzählung zu machen. Wo bleiben die Hüter des Grundgesetzes??
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Grüße Volker Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung |
Folgender Benutzer sagt Danke zu Korsar für den nützlichen Beitrag: | ||
#470
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![]() Zitat:
![]() Es geht nur noch um Belohnen der gehorsamen Impfbereiten, obgleich sich jede 2G Veranstaltung zum Super-Spreader-Event entwickeln kann, und eine diskriminierende Bestrafung der aufmüpfigen Ungeimpften, die aber in den meisten Fällen nachweislich kerngesund sind und somit nichts zur Pandemie beitragen. Aussage RKI heute: Doppelt geimpfte haben ein hohes Infektionsrisiko Ungeimpfte haben ein sehr hohes Infektionsrisiko ![]() ![]() ![]() Gruss Nico + Crew |
Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu princeton1 für den nützlichen Beitrag: | ||
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